Gesundheitspolitik

Widerstand gegen „Plan B“ formiert sich

Nordrhein und Hamburg fordern Festhalten am Rx-Versandverbot

cha/tmb |  Nachdem ABDA-Präsident Friedemann Schmidt kürzlich immer stärkere Zweifel an der Durchsetzbarkeit des Rx-Versandverbots geäußert hatte, hat nun die ABDA in einem Schreiben an die Apotheker klargestellt, dass sie nach wie vor das Ziel einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel verfolge. Auch habe sich an der Einschätzung, dass „eine Rückführung des Versandhandels auf den OTC-Bereich“ als Mittel der Wahl zur Umsetzung dieses Ziels zu ­betrachten sei, nichts geändert. Offenbar besteht aber dennoch in einzelnen Ländern die Befürchtung, dass das Rx-Versandverbot auf der Strecke bleiben könnte. So hat die Apothekerkammer Nordrhein eine Resolution zur Einführung des Rx-Versand­verbots beschlossen und eine Fax-Aktion geplant. Und auch der Vorsitzende des Hamburger Apothekervereins Dr. Jörn Graue mahnt, die Apotheker sollten sich die Sicherung ihrer Strukturen nicht mit einem vergleichsweise geringen Geldbetrag abkaufen lassen.

© Kai Felmy

Einstimmig beschlossen die De­legierten der Apothekerkammer Nordrhein bei ihrer Kammerversammlung am vergangenen Mittwoch nach einem Bericht von DAZ.online eine Resolution, in der sie die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auffordern, das im Koalitionsvertrag vereinbarte Rx-Versandverbot umzusetzen. Wörtlich heißt es darin: „Eine tragfähige Alternative zur Sicherung des einheitlichen Abgabepreises für verschreibungspflichtige Arzneimittel wurde bisher nicht vorgelegt.“ Ein Blick in die meisten Länder der Europäischen Union belege, ebenso wie die veröffentlichte Meinung einer breiten Riege von anerkannten Rechtsexperten, die Zulässigkeit des Rx-Versandverbots. Eine klare Absage erteilten die ­Delegierten allen Versuchen, den Verzicht auf das Rx-Versandverbot mit mehr Geld zu kompensieren: „Die Diskussion über eine längst fällige Erhöhung der Honorierung (...) ist hiervon abzukoppeln und eigenständig zu führen.“

Zur Unterstützung sollen die ­Apotheken im Kammergebiet dazu aufgefordert werden, eine Fax-Nachricht an die jeweiligen Bundestagsabgeordneten zu senden, in der das Rx-Versandverbot als einzig umsetzbare Möglichkeit zur Erhaltung der Gleichpreisigkeit bezeichnet wird.

Graue: Struktur nicht ­abkaufen lassen

Ähnlich war der Tenor bei der Mitgliederversammlung des Hamburger Apothekervereins am vergangenen Dienstag. Die Apotheker sollten sich die Sicherung ihrer Strukturen nicht mit einem vergleichsweise geringen Geldbetrag abkaufen lassen, mahnte der Vorsitzende Dr. Jörn Graue.

Beim Deutschen Apothekertag habe Minister Spahn entgegen den Erwartungen keine Antworten auf die drängenden Fragen im Gepäck gehabt. Letztlich habe Spahn versucht, die Apotheker „auf den Fortbestand des Versandhandels einzustimmen“.

Dagegen argumentierte Graue: „Wir sind überzeugt, dass nur die mit Verboten zu erzielende Gleichpreisigkeit die optimale Versorgung der Bevölkerung sichern kann.“ Er lasse zwar auch andere wesensgleiche Ansätze gelten, „ich kenne aber keinen, der besser oder zumindest gleichwertig ist“, erklärte Graue.

Die Apotheker würden mit neuen Dienstleistungen gelockt, aber „außer Impfen kam nichts Substanzielles rüber“, beklagte Graue. Doch dies sei ein „Griff in die Büchse der Pandora“ und säe Zwietracht zwischen zwei Berufsgruppen. „Wir sind daher gut beraten, diesen Faden nicht aufzugreifen, zumal er nur wieder Arbeit, kaum jedoch Gewinn verspricht“, erklärte Graue, der auch in anderen vergüteten Dienstleistungen keine Lösung der anstehenden Probleme sieht. „Einzig eine Erhöhung der Gesamtvergütung wird der Gesamtleistung der Apotheken gerecht“, erklärte Graue und mahnte: „Uns etwas Strukturelles durch pekuniär Geringwertiges abkaufen zu lassen, ist billig.“

Länderliste als Lösung?

Ein schon vor Jahresfrist im Ministerium eingereichter Lösungsansatz scheine „den Weg in des Ministers Ohr noch nicht gefunden zu haben“, sagte Graue und erklärte: „Ausländische Versandapotheken, die im Residenzstaat nicht der dort geltenden Apothekengesetzgebung unterworfen sind, können nicht den deutschen Apotheken entsprechen“ und könnten daher nicht auf der „Länderliste“ des Ministeriums stehen. Damit spielte Graue auf die niederländischen Regeln für „Grenz­apotheken“ an, die von den übrigen niederländischen Vorschriften für Apotheken abweichen. |

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