Gesundheitspolitik

„Ein Meilenstein“

Kammer, ADKA und BVKA begrüßen Stationsapotheker

BERLIN (ks) | Die Apotheker freuen sich über Niedersachsens Vorstoß in Sachen Stationsapotheker. Allen voran die Apothekerkammer Niedersachsen, die sich tatkräftig in den Gesetzgebungsprozess eingebracht hatte. Einzig die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) kritisiert das Vorhaben.

Für Kammerpräsidentin Magdalene Linz ist die Novellierung „ein Meilenstein in Bezug auf die Verankerung pharmazeutischer Kompetenz in einem Gesetz“. Der Beschluss auf Prüfung der Refinanzierung durch den Bund und die Verankerung des Stationsapothekers als Qualitätskriterium für Krankenhäuser im SGB V bedeute „zusätzlichen Rückenwind“. Die Kammer ist überzeugt, dass das Netz der Patientensicherheit nun deutlich engmaschiger werde. Linz erwartet auch, dass bundesweit ausgeschriebene Stellen auf sehr großes Interesse stoßen ­werden, „da gerade die pharmazeutischen Herausforderungen im Krankenhaus für viele Apothekerinnen und Apotheker reizvoll sind“. Damit kontert sie nicht zuletzt der NKG, die meint, die flächendeckende Einführung der Stationsapotheker sei „in der geplanten Übergangsphase objektiv nicht umsetzbar“, weil es nicht genügend Apotheker gebe. Die Krankenhäuser würden daher die Regelung vermutlich nicht einhalten können. Zudem verwies die NKG auf die verfassungsrechtlichen Bedenken, dass dem Land die Regelungsbefugnis zur Einführung einer solchen Vorgabe fehle.

ADKA-Vizepräsident Dr. Thomas Vorwerk hofft dagegen, dass diesem ersten Schritt zu mehr Arzneimitteltherapiesicherheit im Krankenhaus nun weitere folgen werden. Und der Bundesverband der klinik- und heimversorgenden Apotheker (BVKA) zeigte sich vor allem erfreut über den kurzfristig eingefügten Passus zu den krankenhausversorgenden Apotheken. Denn er hatte gewarnt, alle Verantwortung den Kliniken zu übertragen und damit das Prinzip der pharmazeutischen Versorgung aus einer Hand aufzuweichen. |

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