Gesundheitspolitik

BMG legt Entwurf für EAMIV vor

ks | Schon lange plant die Politik ein „Arzneimittelinformations­system“, das Ärzte unkompliziert über ihre Praxissoftware zu Beschlüssen zur frühen Nutzenbewertung informiert. Nun hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) den Referentenentwurf einer Elektronischen Arzneimittelinformations-Verordnung (EAMIV) vorgelegt. Darin aufgezählt die Angaben, die besagte Programme mindestens enthalten müssen. Es sind 15 an der Zahl – von der Bezeichnung des Arzneimittels über die Patientengruppen, für die eine Bewertung des Zusatznutzens erfolgt, sowie eine Zusammenfassung der tragenden Gründe des ­G-BA-Beschlusses bis hin zu den Jahrestherapiekosten sowie der zweckmäßigen Vergleichstherapie. Ferner wird geregelt, dass der G-BA seine Beschlüsse maschinenlesbar aufzubereiten und zu veröffentlichen hat. So soll es den Herstellern der Praxissoftware möglich sein, die Informationen in einer für die Praxis angemessenen Abbildung in ihre elektronischen Programme zu integrieren. Die Verbände der pharmazeutischen Industrie vermissen die Umsetzung ihrer Forderung, dass Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften berücksichtigt werden müssen. |

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