Gesundheitspolitik

Kein Kassen-Tipp vom Chef

Arbeitnehmer müssen Krankenkasse frei wählen können

BERLIN (ks) | Arbeitgeber dürfen sich nicht in die Krankenkassenwahl ihrer Mitarbeiter einmischen. Darauf macht die Wettbewerbszentrale aufmerksam. Sie hat kürzlich in vier Fällen Unternehmen beanstandet, die ihren Mitarbeitern eine konkrete Krankenkasse empfohlen hatten. Alle Unternehmen lenkten ein.

Ein Fall betraf die Deutsche Post, die neue Mitarbeiter angeschrieben und auf eine konkrete Krankenkasse hingewiesen hatte: Sie sei mit über 9 Mio. Versicherten eine der ganz großen Krankenversicherungen Deutschlands und außerdem zuverlässiger Partner. Der Brief appellierte zudem an die Solidarität der Mitarbeiter („Gemeinsam erreichen wir mehr!“). Überdies konnte der Arbeitnehmer auf einem Formblatt gleich ankreuzen, dass er an Angeboten der betreffenden Kasse interessiert sei.

Doch auch schon der Hinweis einer Personalvermittlungsfirma, dass eine bestimmte Kasse ihr Partner sei, mit dem sie seit Jahren gut zusammenarbeite, und ein Großteil ihrer Mitarbeiter dort versichert sei, war der Wettbewerbszentrale zu viel. Arbeitgeber dürften zwar sachlich über verschiedene Kassen informieren – aber keinen Druck ausüben. Es wäre eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Beeinflussung durch Ausnutzung einer Machtposition. |

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