Management

Schnee und Eis auf Arbeitswegen

bü | Kommt ein Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit, weil Schnee und Eis ihn daran hinderten, pünktlich zu sein, so braucht sein Arbeitgeber ihm dafür keinen Ausgleich zu zahlen: Er muss die Zeit entweder „nacharbeiten“ oder Urlaub nehmen. Denn das „Wegerisiko“ trägt der Mitarbeiter, nicht das Unternehmen, so das Bundesarbeitsgericht schon vor Jahren (Az.: 5 AZR 283/80).

Nach dem Gesetz besteht ein Entgeltfortzahlungsanspruch nur, wenn der Arbeitsausfall aus einem „in seiner Person liegenden Grund“ entstanden ist. Und bei verstopften Straßen wegen Eis oder Schnee (aber auch weil sich öffentliche Verkehrsmittel verspätet haben) liegt kein „in der Person“ des Arbeitnehmers liegender Grund für den Arbeitsausfall vor. Schließlich sind alle Verkehrsteilnehmer, von Fußgängern über Rad-, Motorrad- und Autofahrer, von den winterlichen Unbilden getroffen. Wenn den „unselbstständig Beschäftigten“ also das Risiko aufgebürdet wird, ihre Arbeitswege so zu organisieren, dass ihnen im Unternehmen, in dem sie arbeiten, keine Fehlzeiten entstehen, fragt es sich, was passiert, wenn es ohne ihre Schuld zu der Verspätung oder dem kompletten Arbeitsausfall gekommen ist. Dazu könnte z. B. ein Verkehrsunfall geführt haben – damit dürfte der „in der Person des Arbeitnehmers liegende Grund“ erfüllt sein.

Möchte ein Arbeitgeber, dass einer seiner Beschäftigten die durch die Verspätung ausgefallene Zeit noch am selben Tag „ausgleicht“, so fragt es sich, ob er das durchsetzen kann. Grundsätzlich dürfte nichts dagegen sprechen, wenn der Arbeitnehmer am eigentlichen „Feierabend“ nichts Unverrückbares vorhat. Sollte das aber der Fall sein, etwa weil es um die Betreuung des eigenen Kindes geht, so wird der Chef wohl oder übel auf ihn verzichten müssen und die nachzuholende Zeit auf einen anderen Tag verschieben bzw. den Lohn kürzen. Das ist natürlich eine Frage der Kommunikation ...

Immer wieder zu spät?

Könnte der Arbeitgeber Mitarbeitern eine Abmahnung aussprechen, wenn sie zu spät am Arbeitsplatz erscheinen? Beim „ersten Mal“ sicher nicht – es hat sich ja nicht um eine bewusste Verzögerung gehandelt. Häufen sich solche Situationen aber, so kann durchaus die „gelbe Karte“ fällig werden. Denn wer sich mehrmals nicht zeitig darauf vorbereitet, dass es am folgenden Tag – im Regelfall morgens – zu überfüllten Straßen infolge von Schneefällen kommen könnte, der gibt zu erkennen, dass er an einem pünktlichen Arbeitsbeginn zumindest kein großes Interesse hat. |

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