Wirtschaft

Bald höhere Sozialabgaben?

eda | Laut des vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorgelegten Referentenentwurfs zur Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung, sollen 2019 die Beiträge zur Sozialversicherung vor allem für Gutverdiener steigen. Im kommenden Jahr sollen die Beitragsbemessungsgrenzen angehoben werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen dann auf einen größeren Teil des Einkommens Sozial­beiträge zahlen. Konkret sollen die Grenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung auf monatlich 6700 Euro in West- und 6150 Euro in Ostdeutschland ­steigen (bisher: 6500 bzw. 5800 Euro). Die Beitrags­bemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung soll im kommenden Jahr bundesweit von 4425 Euro auf 4537,50 Euro angehoben werden. Enthalten ist auch die neue Versicherungspflichtgrenze, die im kommenden Jahr von 59.400 Euro Jahreseinkommen auf 60.750 Euro steigen soll. Bevor die Verordnung in Kraft tritt, muss sie von der Bundesregierung beschlossen werden. Der Bundesrat muss dann noch zustimmen. |

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