Gesundheitspolitik

Hilfstaxe: Weitere Verhandlung im August

BERLIN (ks) | DAV und GKV-Spitzenverband verhandeln derzeit über die Hilfstaxe. Offenbar sind sie sich nicht einmal über die Folgen der Kündigung einig.

Ende Juni kündigte der Deutsche Apothekerverband (DAV) die Anlage 1 der Hilfstaxe mit den Stoffpreisen für klassische Rezepturen und die Anlage 2 mit den Gefäßpreisen zum 30. September 2018. Zudem kündigte er die Preise zu 18 Zytostatika-Wirkstoffen in Anlage 3, die die Schiedsstelle Anfang des Jahres beschlossen hatte, außer­ordentlich zum 31. Juli. Neue Preise gibt es seit 1. August noch nicht.

Anfang vergangener Woche trafen sich DAV und GKV-Spitzenverband, um über die Folgen der außer­ordentlichen Kündigung zu verhandeln. Zu den vertraulichen Gesprächen wollen sich beide Seiten nicht äußern. Das weitere Prozedere ist aber in Anlage 3 der Hilfstaxe in der Fassung des Schiedsspruchs dar­gelegt. Die außerordentliche Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich – und ein solcher liegt vor, „wenn durch geeignete schriftliche Belege der pharmazeutischen Unternehmen glaubhaft gemacht werden kann, dass sich für den betreffenden Wirkstoff oder die betreffende Wirkstoffgruppe die Einnahmesituation für die Apotheken bei wirtschaftlicher Bezugsmenge gegenüber dem mengengewichteten in der Hilfstaxe ausgewiesenen Durchschnittspreis um mehr als 10% verändert hat“. Dies muss die Apothekerseite nun belegen, die GKV-Seite prüft dann. Gibt es zwei Monate nach Eintritt der Kündigung keine neue Vereinbarung, muss die Schiedsstelle innerhalb eines weiteren Monats eine Entscheidung treffen. Die Verhandlungen werden nun Ende August fortgesetzt.

In Sachen Stoffe und Gefäße wird es laut DAV voraussichtlich ebenfalls im August ein weiteres Treffen geben, um eine Lösung bis Ende September zu erreichen. Gelingt dies nicht, gilt aus Apothekersicht die Arzneimittelpreisverordnung. Für die Kassen würde das teurer werden. Doch der GKV-Spitzenverband ist offenbar anderer Meinung. Eine Sprecherin erklärte: „Die Hilfstaxe bleibt gültig, bis sie durch eine neue Variante abgelöst wird. Eine Anschlussvereinbarung wäre nicht notwendig.“ Zugleich signa­lisierte sie Gesprächsbereitschaft: „Für uns sind Verhandlungslösungen nach wie vor die beste Lösung und einer Entscheidung einer Schiedsstelle vorzuziehen“. |

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