Gesundheitspolitik

Patentstreit um Exforge®

Rabattverträge können nicht erfüllt werden

BERLIN (bro) | Der Schweizer Pharmakonzern Novartis hat gegen die Hersteller von Amlodipin/Valsartan-Generika eine einstweilige Verfügung erwirkt mit der Begründung, dass sein Patent auf das Original Exforge® noch laufe. Problematisch ist, dass fast alle Kassen Rabattverträge über die Kombination abgeschlossen haben.

Das Amlodipin/Valsartan-Generikum wird in Deutschland von den Teva-Töchtern Ratiopharm und AbZ Pharma sowie von 1a Pharma und Hexal angeboten. Novartis ist der Ansicht, dass dadurch das bestehende Patent, das noch bis zum Juli 2019 Gültigkeit habe, verletzt werde. In erster Instanz hat das Europäische Patentamt den Schweizern nun recht gegeben, vom Oberlandesgericht Düsseldorf wurde die einstweilige Verfügung ausgesprochen. Das hat zur Folge, dass alle Generikaanbieter ihre Produkte sofort vom Markt nehmen müssen.

Für die Patienten in Deutschland hat aber insbesondere der Vertriebsstopp bei Ratiopharm/AbZ weitreichende Folgen, denn fast alle Krankenkassen haben flächendeckend Rabattverträge mit den beiden Unternehmen geschlossen. Viele große Kassen, wie die TK, die DAK oder die KKH, haben Mehrfachverträge ausgeschrieben, der Kassendienstleister Spektrum K hat das Kombinationspräparat nach Informationen von DAZ.online allerdings exklusiv für ganze 60 Krankenkassen abgeschlossen.

Novartis teilt dazu mit: „Das Europäische Patentamt hat in erster Instanz die Rechtsgültigkeit des Patents bestätigt. Die Marktrücknahme der Generika ist daher kurzfristig zu erwarten und wird bereits in der Aktualisierung der Lauertaxe zum 15. Januar abgebildet sein. Die Patientenversorgung ist durch diesen Prozess nicht gefährdet, das Original ist uneingeschränkt verfügbar.“

Ratiopharm und AbZ wollen ihre Generika aber nicht aufgeben, eine Sprecherin teilte mit, dass Teva (bzw. angehörige Unternehmen) Beschwerde gegen die Entscheidung der Einspruchsabteilung des Patentamts einlegen werde. |

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