Gesundheitspolitik

Unterdosierung aus Angst?

Psychiater vermutet bei S. affektive Störungen

BERLIN (hfd/ks) | Im Strafprozess gegen den Bottroper Zyto-Apotheker Peter S. wird weiterhin die Frage der Schuldfähigkeit des Angeklagten diskutiert.

S. muss sich derzeit wegen mutmaßlich unterdosierter Zyto-Zubereitungen vor dem Landgericht Essen verantworten. Während ein vom Gericht bestellter Gutachter keine Zweifel an S.‘ Schuldfähigkeit hat, meint der von der Verteidigung beauftragte Psychiater Pedro Faustmann, S. sei sich aufgrund eines „hirnorganischen Psychosyndroms“ womöglich nicht über die Folgen seiner Handlungen bewusst geworden. Seine Testergebnisse sprächen für Störungen der kognitiven Leistungsfähigkeit im konzeptuellen Denken und bei Exekutivfunktionen, berichtete „Correctiv“ am 25. Juni aus dem Gerichtssaal. Nach Faustmanns Einschätzung seien IQ-Werte von 100 oder 115, wie sie bei S. festgestellt wurden, für einen studierten Pharmazeuten auffällig niedrig – diese lägen normalerweise bei 120 oder 125.

Außerdem sei S. trotz der seit November 2016 andauernden Untersuchungshaft auffällig motiviert und freundlich gewesen. Er hält das angesichts der langen Haftzeit für ein ungewöhnliches Verhalten und vermutet eine affektive Störung. Auch habe der Apotheker ­eigene Schwächen nicht gesehen.

Doch warum wurden vor diesem Hintergrund nur Unterdosierungen, aber keine Überdosierungen festgestellt? Auf diese Frage der Nebenklage erklärte Faustmann, S. habe womöglich ständig Angst gehabt, nicht mit der Arbeit fertig zu werden. Für ihn erkläre dies gerade Unterdosierungen. Wenn die Angst sehr dominant war, könne es zu Elementarhandlungen kommen, bei denen Personen einfache Schritte oft wiederholen. Seiner Ansicht nach ist es auch plausibel, dass der Apotheker aus Angst lieber eine zu niedrige als eine zu hohe Dosis verwendet habe – womöglich unbewusst.

Der Frage, ob es nicht auffällig sei, dass nur eine von 29 beschlagnahmten Proben mit Antikörpern korrekt dosiert war – nämlich jene, die für eine klinische Studie verwendet werden sollte –, wich Faustmann laut „Correctiv“ aus: Ohne genaue Kenntnis der Herstellungssituation könne er dies nicht beantworten.

Neben Faustmann erschien auf Wunsch der Verteidigung auch eine frühere Schulfreundin von S. vor Gericht – die später als Scheidungsanwältin wieder mit ihm zu tun hatte. Die Zeugin Christina M. erklärte, sie habe bei S. Veränderungen festgestellt. Sie beschrieb S. als strukturierten und überlegten Schüler, der ein bisschen verklemmt gewesen sei. Als er sie vor acht Jahren wieder kontaktierte, um sich von ihr bei seiner Scheidung vertreten zu lassen, habe sie einige Veränderungen bemerkt. Er habe Probleme gehabt, sich zu konzentrieren, und die Stimmung habe geschwankt. Auch seine Hochzeit nach nur einigen Wochen sei für sie nur schwer erklärbar gewesen.

Faustmann soll erneut geladen werden. Da er in den kommenden zwei Wochen aber keine Zeit hat, kann dies die Urteilsfindung entsprechend verzögern. Die Strafkammer muss sich zudem mit ­einem Befangenheitsantrag be­fassen, den eine Nebenklägerin gegen sie gestellt hat. |

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