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Kurz gemeldet

Kein Retax bei zu später Beanstandung

Das Landessozialgericht Darmstadt hat die Barmer bei einer Retaxation in die Schranken gewiesen: Die Kasse wollte von einer Apothekerin mehr als 4300 Euro zurück, weil das abgerechnete Rezept gefälscht war. Allerdings machte sie diesen Anspruch erst 16 Monate nach ihrer anfänglichen Rechnungsbegleichung geltend. Zu spät: Der Arzneiliefervertrag (ALV) sieht eine Frist von zwölf Monaten für die Rechnungsbeanstandung vor. Dies, so das Gericht, sei eine absolute Ausschlussfrist, nach deren Ablauf der Retax-Anspruch der Kasse erlischt. Die Apothekerin sei auch nicht verpflichtet gewesen, gegen diese unzulässig erhobene Beanstandung Einspruch einzulegen. (Urteil vom 26. Januar 2017, Az.: L 8 KR 332/14)

Kassen weiterhin im Plus

Die 113 gesetzlichen Krankenkassen haben im vergangenen Jahr ein Finanzplus von rund 1,4 Milliarden Euro eingefahren. Die Reserven sind auf 15,9 Milliarden Euro gestiegen – zum Jahresende 2015 waren es noch rund 14,5 Milliarden Euro. Damit ist das ­Ergebnis gegenüber dem dritten Quartal noch einmal um rund 377 Millionen Euro angestiegen. Vor allem das AOK-System freut sich: Es meldet als vorläufiges Rechnungsergebnis einen Überschuss von rund 935 Millionen Euro. Die Kassen stehen damit ingesamt besser da, als deren Spitzenvertreter 2016 vorhergesagt hatten. Somit sinkt die Wahrscheinlichkeit, dass die Zusatzbeiträge der Kassen im kommenden Jahr auf breiter Front steigen.

Lieferengpässe: Ärzte fordern Sanktionen

Die Bundesärztekammer fordert zur Sicherung der Versorgung mit überlebenswichtigen Medikamenten wie Antibiotika oder Krebsmitteln ein verpflichtendes Register und spürbare Sanktionen bei Nichtmeldung. „Es reicht nicht aus, dass Pharmaunternehmen Lieferengpässe auf freiwilliger Basis melden“, betont Vorstandsmitglied Dr. Susanne Johna. Dies spiegele nur einen Bruchteil der tatsächlichen Engpässe wieder. Es müssten auch bereits drohende Versorgungsengpässe gemeldet werden. Johna betonte auch, dass für Arzneimittel selbstverständlich faire Preise bezahlt werden müssten. „Rabattverträge dürfen das Preisniveau nicht so tief drücken, dass sich die Produktion nicht mehr lohnt oder sich auf wenige Hersteller in China oder Indien konzentriert“. Zusätzlich bestehe die Gefahr, dass Medikamente aus der Lieferkette hinaus ins Ausland exportiert werden.

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