DAZ aktuell

Neue Regeln für die Rente

Nordrhein: Offenes Deckungsplanverfahren auf der Tagesordnung

DÜSSELDORF (tmb) | Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein will für neue Beiträge ab 2018 ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ einführen. Diese Satzungsänderung steht für die Kammerversammlung am 8. März auf der Tagesordnung. Damit wird ein kleines Element der Umlagefinanzierung in das System der Kapitaldeckung eingeführt.

Als Reaktion auf die andauernd niedrigen Zinsen hat das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein Anfang 2014 den Rechnungszins gesenkt. Zusätzlich soll dort ab 2018 das offene Deckungsplanverfahren gelten, das auch in einigen anderen Versorgungswerken bereits praktiziert wird. Der Geschäftsführer des Versorgungswerkes, Stephan Janko, erklärte gegenüber der DAZ, dass dann drei getrennte Vermögen verwaltet werden sollen: zwei nach der herkömmlichen Rechnung mit Rechnungszinsen von 4 bzw. 2,5 Prozent und eines für die ab 2018 eingezahlten Beiträge nach dem neuen Verfahren. Für die vor 2018 eingezahlten Beiträge sollen die alten Rechnungs­regeln bestehen bleiben.

Bisher werden die Renten aus den eingezahlten Beiträgen und dem festgelegten Rechnungszins berechnet. Beim neuen Verfahren hängt die Rente da­gegen zusätzlich von den Erträgen des Versorgungswerks und dem Höchst­beitrag der gesetzlichen Rentenversicherung ab. Als weitere Einflussgröße könnte der Zugang neuer Mitglieder hinzukommen, doch dies sieht Janko nur als Option für Krisenzeiten.

Das Hauptargument, das immer wieder für das offene Deckungsplanverfahren angeführt wird, sind die zusätzlichen Möglichkeiten bei risikoreicheren An­lagen, die langfristig mehr Ertrag versprechen, aber kurzfristig im Wert mehr schwanken. Um diese Schwankungen auszugleichen, können bei dem neuen Verfahren auch Teile der gerade eingehenden Beiträge in die jeweiligen Rentenzahlungen fließen. So werden Elemente der Umlagefinanzierung in das System eingeführt. Doch Kritiker sehen darin eine Aufweichung des Prinzips der Kapitaldeckung, das die Grundidee der Versorgungswerke und den fundamentalen Unterschied zur gesetzlichen Rentenversicherung bildet. Außerdem werden die Anlagemöglichkeiten ohnehin durch die strengen aufsichtsrechtlichen Vorschriften begrenzt.

Neue Rentenberechnung

Für die Mitglieder fällt insbesondere die andere Berechnung der Renten auf. Anstelle von Geldbeträgen werden Rentenpunkte gesammelt, deren Wert von mehreren Einflussgrößen abhängt. Zunächst wird ein Beitragsquotient ermittelt, der das Verhältnis des gezahlten Beitrags zum Höchstbeitrag der Deutschen Rentenversicherung darstellt. Der aus den Monatsbeiträgen ermittelte Beitragsquotient für ein Jahr wird jeweils mit einem altersabhängigen Multiplikator gewichtet. Darin sieht Janko die wesentliche Modifizierung gegenüber anderen Varianten des offenen Deckungsplanverfahrens. Hier liegt auch ein Unterschied zum Verfahren, das die Bayerische Versorgungskammer Anfang 2015 eingeführt hat. Das Zwischenergebnis wird wiederum mit einem sogenannten Rentenanpassungsbetrag multipliziert, der aus den Jahresabschlüssen des Versorgungswerks abgeleitet wird. So geht der Erfolg der Kapitalanlagen in die Rechnung ein. Kritiker argumentieren, dass die Abhängigkeit vom Anlageerfolg hier zum regelmäßigen Teil des Systems wird. Dagegen ist eine Änderung des Rechnungszinses stets eine Grundsatzentscheidung der Kammerversammlung aufgrund besonderer Umstände.

Übergangsregel

Für rentennahe Jahrgänge plant das Versorgungswerk in Nordrhein eine Übergangsregel. Für die Geburtsjahrgänge bis 1956 sollen alle, für die Geburtsjahrgänge von 1957 bis 1960 jeweils ein Teil der ab 2018 eingezahlten Beiträge noch nach den alten Regeln abgerechnet werden. Doch Janko sieht auch Vorteile für jüngere Mitglieder, die von der Senkung des Rechnungszinses im Jahr 2014 besonders betroffen sind. Diese hätten künftig sogar höhere Renten zu erwarten, weil der Generationenfaktor bei der neuen Rechnung wegfalle. |

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