DAZ aktuell

Gröhes Rx-Versandverbotspläne gehen in die Ressortabstimmung

Verbände können bis Mitte März Stellung nehmen – SPD und Grüne setzen auf Boni-Verbot im SGB V

BERLIN (ks) | Die SPD auf Bundes­ebene hat ihren Gegenvorschlag zum Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel vorgelegt und dafür Applaus aus der Grünen-Bundestagsfraktion erhalten. Die ABDA hingegen hält die Idee, ein auf zwei Jahre begrenztes Boni-Verbot europarechtssicher im Sozial­gesetzbuch, 5. Buch unterzubringen für „naiv“. Und Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat derweil die Ressortabstimmung für seinen Referentenentwurf für den Rx-Versand angestoßen.
Drei, die das Rx-Versandverbot verhindern wollen und einer, der ihre Alternative für naiv hält: Sabine Dittmar und Edgar Franke (SPD) wollen Boni im SGB V verbieten. Kordula Schulz-Asche (Grüne) findet das gut – Friedemann Schmidt ist dagegen.

Die Folgen des EuGH-Urteils vom 19. Oktober 2016 sind nach wie vor ein massives Streitthema in der Großen Koalition. Auch wenn es auf Landesebene SPD- (und Grünen-)Stimmen für Gröhes Vorhaben gibt, stellt sich die SPD-Bundestagsfraktion weiterhin quer. Vergangene Woche legten die SPD-Gesundheitspolitiker Sabine Dittmar und Edgar Franke erstmals einen konkreten Vorschlag vor, wie aus ihrer Sicht der Rx-Versandhandel erhalten bleiben könne – und deutsche Vor-Ort-Apotheken dennoch vor zu hohem Wettbewerbsdruck aus den Niederlanden geschützt wären. Nach dem Vorschlag sollen Rx-Boni verboten werden. Allerdings sollen andere Zuwendungen bei Rezepteinreichung – im Einklang mit dem Heilmittelwerbegesetz – bis zu einer Bagatellgrenze von 1 Euro gewährt werden dürfen. Diese Regelung, die in § 129 SGB V eingefügt werden soll, wollen Dittmar und Franke auf zwei Jahre begrenzen. In der Zwischenzeit soll eine Expertenkommission das Apothekenhonorar evaluieren, unter anderem unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation im Apothekenmarkt, der Sicherstellung der Versorgung, der Einbindung der Apotheken in sektorenübergreifende Versorgungsmodelle und der Arzneimitteltherapiesicherheit. Dittmar und Franke gehen bei diesem Vorschlag nicht zuletzt davon aus, dass Gröhes Versandverbot-Pläne wegen des Notifizierungsverfahrens in dieser Legislaturperiode gar nicht mehr durchsetzbar wären.

Schulz-Asche: Keine Politik aus einseitigen Lobbyinteressen

Kordula Schulz-Asche, Sprecherin für Prävention und Gesundheitswirtschaft der Grünen-Fraktion sprang sofort auf die Idee an: „Ich begrüße den Vorschlag der Kollegin und des Kollegen aus der SPD ausdrücklich in allen seinen Bestandteilen. Das Patientenwohl muss immer an erster Stelle stehen.“ Auf diese Weise werde die mit dem Urteil des EuGH hervorgerufene Benachteiligung einheimischer Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken unverzüglich beseitigt. Zudem biete sie Leitplanken für einen reglementierten Preiswettbewerb und die „Möglichkeit, die wirtschaftliche Situation der Apotheken empirisch zu erfassen und adäquate Lösungen für die Herausforderungen der Gesundheitsversorgung der Zukunft auf den Weg zu bringen“. Auch beende der Vorschlag „den von Gesundheitsminister Gröhe gestarteten Irrläufer, Politik einseitig aus Lobbyinteressen zu gestalten“.

Schmidt: Die Konsequenz stimmt nicht

Ganz anders sieht es ABDA-Präsident Friedemann Schmidt: „Der einsame Vorstoß, den die beiden SPD-Parlamentarier unternehmen, taugt überhaupt nicht zur Lösung der Probleme, die durch das EuGH-Urteil entstanden sind“, erklärte er. Dass es nach dem EuGH-Urteil inakzeptable Wettbewerbsvorteile für ausländische Versandapotheken gebe und Handlungsbedarf bestehe werde zwar erkannt – doch die richtigen Konsequenzen zögen Dittmar und Franke nicht. „Stattdessen wird eine Scheinlösung präsentiert, mit der man sich offensichtlich über das Ende der Wahlperiode retten will.“ Die Boni-Begrenzung ist Schmidt zufolge europarechtlich nicht zu halten: „Der EuGH hat doch die Geltung der Festpreise für ausländische Versender verneint. Es ist naiv zu glauben, man könne sie einfach über eine Paragrafenänderung im SGB V wieder einführen“. Auch würde die Begrenzung nichts daran ändern, dass ein destruktiver Preiswettbewerb entstehe, Krankenkassen ihre Versicherten zu Versendern dirigierten und viele Apotheken vor Ort auf der Strecke blieben. Auch die Behauptung von Dittmar und Franke, die Notifizierungsfristen bei der EU würden die Verabschiedung eines Verbotes vor Ende der Legislaturperiode nicht mehr erlauben, sei falsch, erklärte Schmidt. „Wenn die SPD nicht länger blockiert, kann der Gesetzentwurf noch vor der Sommerpause durch den Bundestag gehen. Die Verabschiedung im Bundesrat und die Ausfertigung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten können auch später erfolgen.“

Referentenentwurf geht zur Stellungnahme an Verbände

Indessen hat der unbeirrte Gesundheitsminister Gröhe am vergangenen Freitagabend einen weiteren in der Begründung nachgebesserten Referentenentwurf zur Rx-Versandverbot vorgelegt. Die Änderungen sind geringfügig, es wird nochmals auf das Urteil des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe in Sachen Rx-Preisbindung für ausländische Versender eingegangen. Nicht jedoch auf Kritikpunkte der SPD-Bundestagsfraktion – diese betrafen etwa die vorgesehenen Regelungen zum Botendienst. Die nun vorliegende dritte Fassung des Entwurfs wurde jetzt zur Stellungnahme an die diversen Verbände im Gesundheitsbereich geschickt – darunter selbstverständlich auch die der Apotheker. Bis zum 15. März können die Verbände, so sie sich hierzu berufen fühlen, Stellung nehmen. Im Anschluss kann das Ministerium noch eine nicht öffentliche Verbändeanhörung durchführen – zwingend ist das aber nicht. Zudem ist nun offiziell die Ressortabstimmung eingeläutet. Am Ende soll der Kabinettsentwurf stehen. Spannend ist vor allem, ob das SPD-geführte Wirtschaftsministerium ihm zustimmt.

In der neuen Version des Referentenentwurfs macht das Ministerium ­deutlich, dass die Zeit drängt. Wörtlich heißt es: „Ein weiteres Zuwarten ist im Hinblick auf den weiter rück­läufigen Trend der Apothekenzahlen nicht angezeigt. Insoweit kann nicht davon ausgegangen werden, dass mit einem befristeten Verbot gleich wirksam die verfolgten Ziele erreicht werden könnten.“ |

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