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Wirtschaft

Viele Fragen - schwierige Antworten

Eine Analyse der Apothekenumfrage zur AMPreisV

Im Frühjahr 2016 hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Studie zur Weiterentwicklung der Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) in Auftrag gegeben. Die beauftragte Unternehmensberatung wendet sich seit voriger Woche mit einer umfangreichen Fragensammlung an die Apotheken. Welche Fragen gestellt werden, was sie über das dahinter stehende Studienkonzept verraten und welche Konsequenzen das für die Apotheken haben kann, wird in dieser Analyse untersucht.
| Von Thomas Müller-Bohn

Von der Fragensammlung existieren zwei Varianten, damit jede einzelne Apotheke nicht zu viele Fragen zu beantworten hat. So werden sich manche Apotheker wundern, was alles nicht gefragt wird. Beispielsweise erhalten einige Apotheken detaillierte Fragen zur Rezeptur, andere stattdessen mehr Fragen zur Warenbewirtschaftung und zur Verteilung der Arbeit auf verschiedene Berufsgruppen.

Klassische Rezepturen

Die zahlreichen Fragen zu klassischen Rezepturen orientieren sich an der Struktur der geltenden Taxierungsregeln. Es wird gefragt,

  • wie oft im Jahr 2016 unveränderte Stoffe abgegeben wurden,
  • wie viel Zeit jeweils durchschnittlich dafür benötigt wurde,
  • wie viel Zeit für die Herstellung von Standgefäßware aufgewendet wurde,
  • wie viele Individualrezepturen im Jahr 2016 hergestellt wurden und
  • welcher Anteil davon als Defektur hergestellt wurde.

Obwohl die AMPreisV keine abweichende Taxierung für Defekturen vorsieht, wird relativ ausführlich nach Defekturen gefragt. Vermutlich soll ermittelt werden, inwieweit Defekturen den Arbeitsaufwand vermindern. Dazu wird gefragt, wie viele Defekturarzneimittel 2016 durchschnittlich „in einem zusammenhängenden Arbeitspaket“ gefertigt wurden. Dies dürften viele Apotheker als Frage nach der Zahl der Defekturchargen interpretieren. Doch die Studienautoren meinen die Chargengröße, zumal später gefragt wird, wie viel Zeit durchschnittlich für die Herstellung der genannten Zahl von Defekturen gebraucht wird. Obwohl die Chargengröße von Defekturen gemäß Apothekenbetriebsordnung auf 100 begrenzt ist, akzeptiert die EDV leider auch die Eingabe größerer Zahlen. Für die Apotheken würde sich eine solche Fehlinterpretation nachteilig auswirken, weil viel zu hohe Chargengrößen und damit unrealistische Kosteneinsparungen unterstellt würden.

Weitere Fragen beschäftigen sich intensiv mit der Herstellung von Rezepturen. Es wird nach der Anzahl der Rezepturen verschiedener „Rezepturarten“ gefragt, gemeint sind Darreichungsformen. Dann wird nach der Bearbeitungszeit für die Herstellung einer Grundmenge gemäß AMPreisV für verschiedene Darreichungsformen sowie nach dem Zeitaufwand für diverse vor- und nachbereitende Schritte von der Plausibilitätsprüfung bis zur Dokumentation gefragt. Die Fragen laufen auf den ersten Blick auf eine Erhebung zum Rezepturaufwand hinaus, wie sie in diesem Umfang wohl noch nie stattgefunden hat. Da sich die Fragen jedoch auf die Herstellungen des Jahres 2016 beziehen, ist keine prospektive Erhebung mehr möglich, sodass die Zeiten nur geschätzt werden können. Dabei sollten die Apothekenteams beachten, dass nach Durchschnittswerten gefragt wird. Es geht also nicht darum, wie lange die einzelnen Schritte bei gutem Verlauf dauern, sondern problematische Fälle müssen anteilsmäßig in den Durchschnitt eingehen. Dabei ist auch an zusätzliche Recherchen und neue Herstellungsansätze zu denken. Als Antwortmöglichkeiten werden meist Fünf-Minuten-Spannweiten angegeben, ab 30 Minuten jedoch nur eine Kategorie „mehr als 30 Minuten“. Für die eigentliche Herstellung wäre bei den aufwändigen Darreichungsformen allerdings eine feinere Einteilung bei Zeiträumen oberhalb von 30 Minuten sinnvoller gewesen, zumal die kürzeren Zeitangaben dort überflüssig sind.

Außerdem wird gefragt nach

  • dem zeitlichen Mehraufwand für größere Herstellungsmengen,
  • dem Anteil solcher Fälle, jeweils für verschiedene Darreichungsformen,
  • der Nutzung von Software,
  • dem Anteil der Rezepturen mit nötiger Rücksprache,
  • dem Anteil der Rezepturen mit Mängeln bei der Freigabeprüfung und
  • der Verteilung der Rezepturarbeit auf die Berufsgruppen.

Die wohl schwierigste Frage zur Rezeptur ist, welche Aufwände in den vorherigen Fragen nicht angesprochen wurden, wie viel Zeit diese beanspruchen und wie viele Rezepturen davon betroffen sind. Dabei ist insbesondere an Hygiene­maßnahmen, die Kalibrierung der Waagen, die Bereitstellung von Wasser für Rezepturzwecke, die Reinigung der Rezepturgeräte nach der Herstellung, die Wartung und Eichung der Rezepturgeräte sowie die Organisations-, Informations- und Dokumentationspflichten des Gefahrstoff- und Chemikalienrechts zu denken. Einige dieser Aufgaben lassen sich allerdings kaum einzelnen Rezepturen zuordnen, jedenfalls nicht so, dass ein Zeitaufwand pro Rezeptur errechnet werden kann.

Keine Frage nach Prüfungen

Das weitaus größte Problem an dieser Stelle ist die Prüfung der Ausgangsstoffe. Erstaunlicherweise wird diese Arbeit in der Umfrage nach Informationen der DAZ-Redaktion an keiner Stelle erwähnt. Dies ist sehr verwunderlich, zumal der prozentuale Aufschlag auf den Einkaufspreis der Rezeptursubstanzen durchaus als Honorar für diese Prüfung interpretiert werden kann und damit ein Bezug zur AMPreisV besteht. Daher drängt sich auf, die Prüfungen beim sonstigen Aufwand für die Rezeptur anzugeben. Um den Zeitaufwand auf die einzelne Rezeptur umzulegen, müsste man die durchschnittliche Dauer der Prüfung für eine einzelne Substanzcharge mit der durchschnittlichen Zahl der Bestandteile einer Rezeptur multiplizieren und das Produkt durch die Zahl der Rezepturen dividieren, die aus einer Substanzcharge hergestellt werden können. Die Schätzungen für die vielen Durchschnittsbildungen machen diese Rechnung fehleranfällig.

Folgen für die Rezepturhonorierung

Die Detailgenauigkeit, mit der nach Einzelaspekten des Herstellungsablaufes gefragt wird, lässt vermuten, dass hier erstmals versucht wird, Rezepturpreise zu kalkulieren, die zumindest die Kosten der eigentlichen Herstellung decken. Dies wäre ein Paradigmenwechsel, der viele Apotheker zunächst erfreuen würde. Denn die Rezeptur wurde bisher immer als Gemeinwohlpflicht verstanden, die aus den übrigen Einnahmen der Apotheken subventioniert werden muss. Ob drastisch teurere Rezepturen allerdings gesundheitspolitisch wünschenswert wären, ist kritisch zu hinterfragen. Außerdem würde damit das Prinzip der Gemeinwohlpflichten ausgehöhlt. Rein ökonomisch betrachtet ist zu bedenken, dass Rezepturen bei deutlich höheren Preisen wahrscheinlich viel seltener verordnet würden. Dies würde massiv auf die Organisation der Arbeitsabläufe in der Rezeptur und auf die Amortisation der Rezepturausstattung wirken, sodass eine neue Kalkulation mit voraussichtlich noch höheren Preisen nötig wäre.

Parenterale Lösungen

Zur Herstellung wird außerdem gefragt, ob parenterale Lösungen im eigenen Labor oder in einem externen Betrieb hergestellt oder gar nicht abgegeben werden. Es bleibt unklar, ob die parenteralen Lösungen ggf. weiter differenziert werden. Doch für eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Interpretation der Antworten wäre das nötig, weil das Honorar bei Spezialrezepturen jeweils eine erhebliche Komponente für die immensen Kosten der Herstellungsräume und ihrer Ausstattung sowie für die Fixkosten dieser besonderen Herstellungstätigkeit enthalten muss. Angesichts der enormen Beträge, die nur bei diesen wenigen Apotheken anfallen, verbietet sich hier – anders als bei den klassischen Rezepturen – jede Durchschnittsbildung und jede Mischkalkulation mit dem übrigen Apothekenbetrieb.

Betäubungsmittel

Bezüglich Betäubungsmitteln (BtM) wird gefragt nach

  • der Anzahl der 2016 abgegebenen BtM,
  • der Art der BtM-Dokumentation,
  • dem zusätzlichen Zeitaufwand für den Umgang mit BtM und
  • nach möglichen weiteren Arbeitsabläufen im Zusammenhang mit der BtM-Abgabe.

Die Zielrichtung der Fragen bleibt unscharf. Wenn nur eine Dokumentationsgebühr kalkuliert werden soll, erübrigt sich die Frage nach weiteren Arbeitsabläufen. Wenn dagegen das gesamte Handling mit BtM abgegolten werden soll, ist die Frage nach den weiteren Aufwänden irreführend formuliert. Denn sie bezieht sich ausdrücklich auf die Abgabe von BtM. Wichtige Aufgaben in diesem Zusammenhang sind aber nicht mit einer Abgabe verknüpft, beispielsweise die Überprüfung der Bestände, Retouren, die Wiederverwendung und die Vernichtung von BtM. Diese Unterschiede sind für die Kalkulation entscheidend, wie sich bei der Vorbereitung des Deutschen Apothekertages 2015 gezeigt hatte. Damals hatte der Berliner Apothekerverein auf der Grundlage einer Teilkostenrechnung für die Dokumentation eine Gebühr von 2,91 Euro gefordert, während die Apothekerkammer Nordrhein ausgehend von einer Vollkostenrechnung für das gesamte BtM-Handling 8,31 Euro angesetzt hatte.

Keine neuen Gebühren

Unabhängig davon hat die Realität die Fragen zum Dokumentationsaufwand bereits überholt. Denn im Entwurf für das AMVSG ist eine Dokumentationsgebühr von 2,91 Euro für BtM- und T-Rezepte vorgesehen. Doch nach anderen dokumentationspflichtigen Arzneimitteln wie T-Rezepten, Tierarzneimitteln und Einzelimporten wird in der Umfrage nicht gefragt. Dies bestätigt, dass sich die Studie eng an der bisherigen Struktur der AMPreisV orientiert. Es geht offenbar nur darum, die Tarife für die bestehenden Gebührenpositionen anzupassen. Ob fast 40 Jahre nach Einführung dieser Regelungen möglicherweise weitere oder andere Funktionen gezielt honoriert werden sollten, wird dagegen wohl nicht hinterfragt. Doch in dieser Zeit haben sich die Aufgaben der Apotheken erheblich verändert.

Abgabe von Arznei- und Hilfsmitteln

Im Fragenmodul zur Abgabe von Fertigarzneimitteln und Hilfsmitteln wird gefragt, bei wie viel Prozent der 2016 abgegebenen Rx-Arzneimittel es zu Unklarheiten kam, die eine Rücksprache beim Arzt, bei einer Krankenkasse oder beim Großhandel erforderlich gemacht haben, und welche Anlässe dies hatte – mit Retaxationen, fehlerhaften Rezepten, Zuzahlungsbefreiungen und Nicht-Verfügbarkeit verschiedener Produktkategorien als Antwortmöglichkeiten. Hier werden die unterschiedlichsten Fälle zusammengefasst, vom einfachen Defekt bis zur Retaxation, deren Bearbeitung sich über Monate hinzieht – und dann wird für alle diese Fälle gemeinsam die durchschnittlich benötigte Zeit abgefragt. Dazu wäre eine umfangreiche Untersuchung nötig, zumal viele Fälle wie Lieferengpässe und Retaxationen in mehrstufigen Prozessen bearbeitet werden. Wie diese Frage zuverlässig rückwirkend für 2016 beantwortet werden soll, erscheint rätselhaft.

In weiteren Fragen geht es darum, bei wie viel Prozent der Abgaben von OTC-Arzneimitteln eine Anamnese zur Ermittlung der spezifischen Beschwerden nötig war und wie lange diese Anamnesen durchschnittlich dauerten. Der Zeitaufwand für die weitere Beratung wird dabei ausdrücklich nicht gefragt. Auch hier sind Interpretationsschwierigkeiten vorhersehbar. Bereits die Frage nach den zu behandelnden Beschwerden ist eine Anamnese. Daher dürfte der Fall sehr viele OTC-Abgaben betreffen, aber nur in relativ wenigen Fällen wird der Zeitaufwand groß sein. Der durchschnittliche Zeitaufwand für die gesamte Beratung wäre hingegen zuverlässiger zu schätzen.

Außerdem werden die gesamte Anzahl der 2016 abgegebenen Hilfsmittel und der zusätzliche zeitliche Aufwand, der durch Lieferverträge entsteht, abgefragt. Die Fragen zur Abgabe von Fertigarzneimitteln und Hilfsmitteln lassen erkennen, dass die Berater wohl die zusätzlichen Personalkosten für besondere Versorgungssituationen abschätzen möchten. Wenn dies darauf zielt, ein angemessenes Honorar für den Versorgungsauftrag zu kalkulieren, fehlt allerdings die Frage nach der wichtigsten Position – der Dauer der „normalen“ Abgabe und Beratung – und nach weiteren Fällen mit Zusatzaufwand. Dazu zählen der Austausch von Rabattarzneimitteln, der Botendienst und Beratungen, die nicht mit einer Arzneimittelabgabe verbunden sind. Letzteres wäre für die jüngste politische Diskussion über ein besonderes Beratungshonorar und die immer wieder aufgeworfene Idee eines Honorars für das Abraten von Arzneimitteln interessant. Doch zu allen diesen zukunftsorientierten Fragen wird die Umfrage nichts beisteuern können. Damit erübrigt sich das jüngst bemühte politische Argument, für solche Debatten die Studie abzuwarten. Vielmehr könnte sich durch eine solche politische Entwicklung die Studie zumindest in Teilen erübrigen.

Warenbewirtschaftung

Weitere Fragen befassen sich mit der Warenwirtschaft. Damit meinen die Studienautoren nicht nur die diesbezüglichen Funktionen der Apotheken-EDV, wie es dem Sprachgebrauch der meisten Apotheker entsprechen dürfte, sondern den betriebswirtschaftlichen Sammelbegriff für alle warenbezogenen Tätigkeiten. Hier droht ein Missverständnis, das die Aussagekraft der Antworten gefährden kann. In der ersten Frage zur Warenwirtschaft soll die insgesamt für diesen Bereich aufgewendete Arbeitszeit auf „Lagerhaltung, inkl. der Ermittlung des Bestellbedarfs“, „Bestellung“, „Empfang der Lieferung und Prüfung der Lieferung“, „Vorbereitung der Bezahlung bzw. Bezahlung“, „Retourenmanagement“ und „Sonstige“ angegeben werden. In der zweiten Frage sollen die bislang nicht berücksichtigten Aufwände der Warenwirtschaft mit der Zahl der betroffenen Tage und der Dauer in Minuten pro Tag angegeben werden. Dies dürfte zur Verwirrung führen, ob solche Positionen bei der ersten Frage unter „Sonstige“ mitzuzählen sind. Noch mehr Verwirrung droht angesichts der apothekenfernen Modellierung. Bestellungen werden zumeist als Ergebnis der Abgabe von Produkten ausgelöst und erfolgen teilweise im Hintergrund in der EDV. Die „Ermittlung des Bestellbedarfs“ ist dabei nicht scharf von der „Bestellung“ zu trennen. Die Bearbeitung von Warenlieferungen ist typischerweise ein zusammenhängender Ablauf. Die „Lagerhaltung“ kann als Sammelbegriff für alle Aspekte der Lagerpflege verstanden werden. Gehören Ladenhüterkontrolle, Verfalldatenkontrolle und Inventurarbeiten dazu oder sollen dies eigenständige Positionen sein? Schließt das „Retourenmanagement“ die von Herstellern ausgelösten Rückrufe und die Rücksendung verfallener Ware ein oder nicht? Sollen die Abläufe bei Direktbestellungen gesondert erfasst werden?

Viele Zuordnungen wären besser zu treffen, wenn die Studienautoren die apothekentypische Nomenklatur anstatt betriebswirtschaftlicher Sammelbegriffe benutzt hätten. Doch für eine aussagekräftige Auswertung zur Verteilung der Arbeitszeit in Apotheken fehlt ohnehin die bedeutsame Frage, ob die Apotheke einen Kommissionierer nutzt. Wenn ein Kommissionierer eingesetzt wird, verschieben sich die Aufwände für verschiedene Teilaufgaben der Warenbewirtschaftung dramatisch. Sogar der Aufwand bei der Abgabe sollte sich ändern, weil die Lauferei zwischen Kunden und Regalen weitgehend entfällt. Das sind die wesentlichen Gründe, einen Kommissionierer einzusetzen. Apotheken mit Kommissionierer werden daher den Durchschnitt der nötigen Arbeitskosten in der Warenbewirtschaftung senken. Doch dem stehen die hohen Anschaffungs- und die Betriebskosten des Kommissionierers gegenüber. Es ist zu befürchten, dass diese Kosten in der Studie gemeinsam mit den Kosten für ganz andere Teile der Apothekenausstattung zu einem Durchschnitt vermischt werden. So würden zwar alle Kosten irgendwo erfasst, aber die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge könnten so nicht abgebildet werden.

Personaleinsatz

Zu den Mitarbeitern wird getrennt nach Berufsgruppen jeweils die Zahl der Vollzeit- und der Teilzeitmitarbeiter und der rechnerischen Vollzeitäquivalente abgefragt. Einige Apotheken werden befragt, wie sich die Arbeitszeit bei den Berufsgruppen prozentual auf verschiedene Arbeitsbereiche verteilt. Zu diesen Arbeitsbereichen zählen Beratung und Abgabe, Warenwirtschaft sowie Herstellung von Rezepturen. In einer Reihe mit diesen großen Arbeitsbereichen steht die „Dokumentation von Betäubungsmitteln“. Die Studienautoren wollen offenbar diese Zeit aus dem allgemeinen Honorar „herausrechnen“, weil diese Dokumentation gesondert abgegolten wird. Dennoch verwundert, dass an dieser Stelle ein Anteil abgefragt wird, der oft im Promillebereich liegen dürfte. So genau werden die Schätzungen der anderen Anteile sicher nicht sein. Ein weiterer Arbeitsbereich wird berufspolitisch unkorrekt als „Durchführung medizinischer Dienstleistungen“ bezeichnet. Mit dem Begriff „Apothekenübliche Dienstleistungen“ aus § 1a ApBetrO wäre klar bezeichnet, was hier vermutlich gemeint ist. Auch diese Frage zielt wohl darauf, die Arbeitszeit für solche Leistungen „herauszurechnen“, für die eine gesonderte Gebühr erhoben wird. Wenn so gerechnet wird, kann das dann allerdings nicht mehr nur eine Schutzgebühr sein.

Als weiterer Arbeitsbereich wird das „Management (z. B. Personal, Buchführung)“ aufgelistet. Das Beispiel Buchführung legt nahe, dass hier diverse Verwaltungstätigkeiten erfasst werden sollen, sicher ist das jedoch nicht. So bleibt offen, ob Rezeptkontrolle, Genehmigungen von Krankenkassen, sonstiger Schriftwechsel mit Krankenkassen, Dokumentationen aller Art aufgrund der verschiedensten Vorschriften, tägliche Kassenabschlüsse und das weite Feld des Qualitätsmanagements hier oder unter den sonstigen Bereichen eingeordnet werden sollen. Beim Qualitätsmanagement ist insbesondere an die Teamgespräche zur Gestaltung der Prozesse, interne und externe Audits sowie die Pflege des QMS-Handbuchs zu denken. Der vorletzte Arbeitsbereich ist die „Wartezeit bei geringerer Kundenfrequenz“. Noch mehr als bei den anderen Bereichen stellt sich hier die Frage, wer dies zuverlässig erfasst. Dazu wäre eine arbeitswissenschaftliche Untersuchung mit klaren Abgrenzungen zwischen den Arbeitsbereichen nötig. Die oft schnellen Wechsel zwischen den Tätigkeiten und das kreative Auffüllen der Leerlaufzeiten mit aufschiebbaren Tätigkeiten wären große Herausforderungen an eine solche Untersuchung. Diese Aufgabe liegt nun bei den Apothekenteams.

Als letzte Antwortmöglichkeit bleiben „sonstige Bereiche“. Ob diverse Verwaltungstätigkeiten hier oder als Management einzustufen sind, bleibt offen. In der Aufzählung fehlen die vorgeschriebenen Prüfungen von Ausgangsstoffen und Fertigarzneimitteln. Einige Apotheker werden die Prüfungen der Ausgangsstoffe möglicherweise dem Arbeitsbereich Herstellung zuordnen, weil sie als Voraussetzung für Rezepturen betrachtet werden. Unterschiedliche Interpretationen dürften die Ergebnisse inkonsistent machen. Bei den „sonstigen“ Bereichen sollten die Apotheker an alle Tätigkeiten denken, die in der Umfrage nicht aufgeführt sind. Dazu gehören insbesondere der Botendienst, Maßnahmen zur Ausbildung der PKA- und PTA-Praktikanten und der Pharmazeuten im Praktikum, Fortbildungen, das gesamte Marketing von der Marktbeobachtung über die Schaufenstergestaltung bis zur Eventkonzeption sowie alle Arbeiten im Bereich der Hygiene und Reinigung einschließlich Hausmeistertätigkeiten bis zum Winterdienst.

Bedeutung des Versorgungsauftrags

Erstaunlich bleibt, welche Fragen nicht gestellt werden. Obwohl sich Apotheken immer mehr spezialisieren, sind der DAZ-Redaktion keine Fragen danach bekannt, ob und in welchem Umfang die Apotheken Heime oder Krankenhäuser versorgen, Versandhandel oder Großhandel betreiben, eher seltene Dienstleistungen anbieten oder Leistungen im Rahmen des Medikationsmanagements erbringen. Doch solche Spezialisierungen beeinflussen die Kostenstruktur der Apotheken und die Verteilung des Arbeitsaufkommens auf verschiedene Arbeitsbereiche. Außerdem wären diese Informationen wichtig, um die Arbeit zur Erfüllung des Versorgungsauftrags von anderen Arbeiten zu trennen.

Nur der Festzuschlag gemäß AMPreisV kann als Honorar für die Erfüllung des Versorgungsauftrags dienen, weil es keine andere Honorarposition gibt, die diesen Zweck erfüllen könnte. Wo soll das Geld sonst herkommen? Wenn für diverse Einzelleistungen gerade kostendeckende Honorare festgelegt werden, muss der nicht weiter zu differenzierende Rest des Versorgungsauftrags aus einer auskömmlichen Pauschale honoriert werden. Darum kann der Festzuschlag nicht nur technokratisch als Entgelt für den genau beschreibbaren Umgang mit Fertigarzneimitteln einschließlich Abgabe und Beratung interpretiert werden, sondern er muss auch politisch als Gegenleistung für die Erfüllung des ganzen unteilbaren Versorgungsauftrags gesehen werden. Das ist die Geschäftsgrundlage für den gesellschaftlichen Auftrag der Apotheken und zugleich der Grund für die derzeitigen Bemühungen von Bundesgesundheitsminister Gröhe, die AMPreisV vor der Aushebelung durch ausländische Versender zu retten. Diese zentrale Bedeutung des Festzuschlags betrifft auch die Studie zur AMPreisV und die nun vorliegende Umfrage. Denn der Arbeitsauftrag bezieht sich zwar auf die ganze AMPreisV, aber der politische Anlass für die Studie war die Auseinandersetzung um eine angemessene Fortschreibung des Festzuschlags. An der Erfüllung dieser Aufgabe wird sich die Studie letztlich messen lassen müssen.

Probleme von Durchschnitten

Daher ist es eine zentrale Aufgabe der Studie, die Kosten für den gesamten Versorgungsauftrag zu ermitteln. Krankenhausversorgung, Großhandel und Spezialrezepturen müssen schon aus formalen Gründen davon getrennt werden, weil sie jeweils eigenständig honoriert werden. Doch auch der Versandhandel und viele Spezialisierungen sollten nicht mit der „normalen“ Versorgung zu einem Durchschnitt vermengt werden. Denn der politische Zweck der AMPreisV ist die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung. Dazu muss eine Apotheke auskömmlich honoriert werden, wenn sie ihren „normalen“ Versorgungsauftrag vor Ort wahrnimmt. Hier droht das typische Problem von Durchschnittsbetrachtungen. Das Honorar darf nicht nur für einen theoretischen Durchschnitt ausreichen. Denn an vielen Standorten kann nicht erwartet werden, dass Apotheken ihre Einnahmen durch lukrative Extrageschäfte aufbessern. Dass die AMPreisV auch für den Versandhandel und für Spezialrezepturen gilt, ändert nichts an diesem gesellschaftlichen Zweck der AMPreisV.

Rahmenfragen

Im letzten Abschnitt „Rahmeninformationen“ wird nach dem Lagetyp, der Umsatzgrößenklasse der Apotheke und dem prozentualen Anteil der Rx-Arzneimittel am Umsatz gefragt. Damit soll vermutlich die Repräsentativität der Umfrage geprüft werden. Außerdem wird gefragt, ob sich die Apotheke in einer Immobilie des Inhabers befindet. Damit soll festgestellt werden, ob eine kalkulatorische Miete angesetzt werden muss. Denn bei Apotheken in eigenen Räumen sind die steuerlich absetzbaren Kosten stets niedriger, als dies bei einer betriebswirtschaftlich angemessenen Kalkulation der Fall wäre. Wer die kalkulatorischen Kosten umfassend berücksichtigen will, sollte allerdings auch nach der Arbeitszeit des Apothekenleiters fragen. Die Höhe des in der Apotheke gebundenen Eigenkapitals wird sich möglicherweise aus anderen Quellen erschließen.

Anpassung des Honorars

Nach der Analyse der Einzelfragen stellt sich die entscheidende Frage: Wie soll diese Umfrage helfen, das Apothekenhonorar anzupassen? Möglicherweise sollen über die Verteilung der Arbeit auf die Berufsgruppen die zusätzlichen Kosten nach Tarifänderungen ermittelt werden. Doch die Umfrage enthält sehr viel mehr Fragen, als für eine solche Rechnung nötig wären. Allerdings reichen die Fragen längst nicht aus, um alle Kosten für die Erfüllung der verschiedenen Aufgaben der Apotheken zu ermitteln. Einige Fragen weisen jedoch in diese Richtung. Darum ist zu befürchten, dass die Studienautoren ein Apothekenmodell konstruieren, das ein solches Ziel verfolgt. Dann ginge es jeweils um alle Kosten für eine bestimmte Aufgabe und nicht nur um die Fortschreibung bestehender Tarife. Da viele der hier vorgestellten Fragen ohne prospektive Untersuchungen allenfalls mit vagen Schätzungen beantwortet werden können, stünde ein solches Modell auf einer sehr unsicheren Grundlage. Außerdem drohen viele Sonderfälle unterzugehen, die die Vielfalt des Apothekenalltags ausmachen und die in der Umfrage nicht erfasst werden, die aber der Hintergrund des Pauschalhonorars sind. Allerdings haben die Apotheker jetzt die Chance, diese Rechnung zu beeinflussen. Endlich werden die Apotheken nach den vielen Mühen im Versorgungsprozess gefragt, die sonst wenig Beachtung finden. Bei allen Fragen nach zeitlichem Aufwand und nach „sonstigen“ Aufgaben sollte sehr aufmerksam an die vielen Zusatzaufgaben im Apothekenalltag und an ungewöhnliche Fälle gedacht werden, die viel Arbeit machen. Allerdings werden übertrieben hohe Schätzungen das Ergebnis nicht retten. Denn über die Arbeitszeiten des Apothekenteams lässt sich abschätzen, ob die Angaben plausibel sind.

Das wirft allerdings die Frage auf, warum die Studienautoren nicht gleich diesen Weg gehen: Angesichts des harten Wettbewerbs zwischen Apotheken wird es in keiner Apotheke überflüssiges Personal geben. Zieht man die Arbeitszeit für Aufgaben ab, die nicht zum Versorgungsauftrag gehören, ergibt sich die notwendige Arbeitszeit für die Erfüllung des Versorgungsauftrags. Der Markt stellt dabei einen effektiven Ressourceneinsatz sicher. So zuverlässig wird das Ergebnis mit keinem noch so gut erdachten Modell vom grünen Tisch zu ermitteln sein. Dann stellt sich allerdings weiter die Frage nach einem praktikablen Anpassungsmechanismus. Doch ein Vorschlag dazu liegt mit dem Beitrag „Wie anpassen? Methoden zur Anpassung des Festzuschlags im Vergleich“ (DAZ 2015, Nr. 46, S. 26) und seiner Ergänzung „Variable Kosten – Schlüssel zur Honoraranpassung“ (DAZ 2015, Nr. 47, S. 26) längst vor. |

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