Aus den Ländern

Gemeinsam gegen EuGH-Angriff

Saarländische Heilberufe fordern gemeinsam mit Ministerin Rx-Versandverbot

SAARBRÜCKEN (daz) | Apotheker, Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten im Saarland machen sich in einer gemeinsamen Erklärung für ein Verbot des Rx-Versands stark. Das EuGH-Urteil zu grenzüberschreitenden Rx-Boni sei ein Angriff auf die Freiberuflichkeit. Die Landesgesundheitsministerin unterstützt die Forderung.

Am vergangenen Montag sind Vertreter der Heilberufskammern und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen zusammen mit der saarländischen Ministerin für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Monika Bachmann (CDU), vor die Presse getreten und haben eine „Gemeinsame Erklärung der saarländischen Heilberufe – saarländische Heilberufe sehen freiberufliche Honorarordnung in Gefahr!“ vorgestellt.

Denn den Heilberuflern ist klar: Nach dem EuGH-Urteil sind nicht nur die deutschen Apotheken und ihre Honorierung in Gefahr. Die Luxemburger Entscheidung kann viel weitere Kreise ziehen und auch die anderen Freiberufler im Gesundheitswesen treffen.

In ihrer Erklärung kritisieren die Organisationen, dass sich der EuGH mit seinem Urteil über das Recht der Mitgliedstaaten hinwegsetzt, eigenständige Regelungen zur Organisation des Gesundheitswesens treffen zu können. Dem deutschen Gesetzgeber werde dadurch die Gestaltungsmacht über einen Kernbereich des nationalen Gesundheitssystems entzogen. In der Folge stehe zu befürchten, dass in Deutschland die Arzneimittelpreisbindung und damit erstmals die Honorarordnung eines freien Heilberufes zu Fall gebracht wird.

Foto: Apothekerkammer Saarland/M.Saar
Die saarländische Gesundheitsministerin Monika Bachmann (3. von rechts) hat Verständnis für die Sorgen der Heilberufler. Gemeinsam mit Apothekerkammerpräsident Manfred Saar (2. v. r.) und Claudia Berger (r.) vom Saarländischen Apothekerverein sowie Ärzte-Vertretern warnt sie vor den Folgen des EuGH-Urteils.

Preisbindung schützt Bürger!

Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychotherapeuten erinnern gemeinsam daran, dass die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel – wie alle freiberuflichen Honorarordnungen – die Bürger vor einer Übervorteilung schützt, der Qualitätssicherung dient und im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes einen Interessenausgleich zwischen Patienten und Kostenträgern einerseites und den heilberuflichen Leistungserbringern andererseits ermöglicht.

Auch schütze die Arzneimittelpreisbindung vor einer lückenhaften Versorgung durch Rosinenpickerei. Eine Selektion „lohnender Leistungen“, wie sie nun den EU-ausländischen Versandapotheken gewährt wird, unterhöhle das Sachleistungs- und Solidarprinzip in der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn mit der Arzneimittelpreisbindung werden Gemeinwohlverpflichtungen – etwa Nacht- und Notdienste – gesetzlich gewollt quersubventioniert und damit erst möglich. Diese könnten aber nur von Leistungserbringern vor Ort erbracht werden.

Die Unterzeichner der Erklärung fordern daher den deutschen Gesetzgeber auf, alles dafür zu tun, damit eine frei- und heilberufliche, für jeden gleichberechtigt verfügbare Gesundheitsversorgung in unserem Land auch weiter flächendeckend als unverzichtbare Gemeinwohlaufgabe sichergestellt werden kann.

Ministerin: Apotheken stärken!

Ministerin Bachmann sieht das nicht anders: „Wir müssen unsere Apotheken stärken, denn diese versorgen die Bevölkerung auch an Wochenenden mit Medikamenten. Der Apotheker ist – neben dem Hausarzt – ein wichtiger Gesundheitslotse, den wir im ländlichen Raum dringend benötigen. Es ist daher nicht einzusehen, wenn wir durch den Handel von ausländischen Versandapotheken dieses hohe Gut gefährden“. Bachmann weiter: „Daher ist ein entsprechendes Verbot, wie es die meisten EU-Länder haben, angemessen und nötig.“

Manfred Saar, Präsident der Apothekerkammer des Saarlandes, betonte in der Pressekonferenz, dass das Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln nun die einzig richtige Lösung ist. Der EuGH habe bereits in seinem ersten DocMorris-Urteil von 2003 klar zum Ausdruck gebracht, dass die EU-Mitgliedstaaten nicht verpflichtet seien, den Versandhandel für verschreibungspflichtige Arzneimittel zuzulassen. |

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