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Ab März auf Rezept

Bionorica begrüßt Cannabisgesetz als historische Entscheidung

daz | „Wir freuen uns für die Patienten darüber, dass der Gesetzesentwurf im Bundestag einstimmig angenommen wurde. Dies ist eine historische Entscheidung.“ Das sagte der Vorstandsvorsitzende der Bionorica SE, Prof. Dr. Michael A. Popp, als Reaktion auf die Verabschiedung des neuen Cannabisgesetzes am 19.1.2017 durch den Bundestag.
Foto: Bionorica
Bionorica ethics stellt Dronabinol bereits seit 2002 her.

Schwerstkranke könnten voraussichtlich schon ab März Cannabisarzneimittel auf Rezept erhalten, so Popp. Da die Krankenversicherungen aufgrund des neuen Gesetzes die Kosten übernehmen würden, könnten bisher unzureichend versorgte Patienten von den schmerzlindernden und vielen weiteren Wirkeigenschaften von Dronabinol profitieren. Bionorica begrüßt, dass mit dem neuen Cannabisgesetz Richtlinien für die Verordnung und Erstattung von Rezepturarzneimitteln mit Dronabinol verbindlich werden. Bisher haben sich viele Ärzte gescheut, die Therapieoption einzusetzen, da die Erstattungslage höchst unterschiedlich gehandhabt wurde. Nun können Ärzte bei ­gegebener Indikation Dronabinol ­verschreiben, ohne befürchten zu müssen, in Regress genommen zu werden. Die Bionorica ethics GmbH, eine 100%ige Tochter der Bionorica SE, stellt Dronabinol bereits seit 2002 her und wird in Zukunft zusätzlich auch auf THC standardisierten, DAC-monografiekonformen Cannabisextrakt ­anbieten. |

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