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Zyto-Apotheker aus Bottrop steht vor Gericht

Nebenkläger sehen Tötungsdelikte vorliegen und fordern Verlegung zum Schwurgericht

ESSEN (hfd) | Es lagen dunkle Wolken beim Prozessauftakt gegen den Zyto-Apotheker Peter S. über Essen. Doch teils kam etwas Sonne durch, als der Vorsitzende Richter am Montagmorgen das Verfahren am Landgericht in Essen eröffnete. Dem Apotheker werden ungeheure Vorwürfe zur Last gelegt: Er soll zehntausende Arzneimittel unter skandalösen hygienischen Bedingungen hergestellt und vielfach unterdosiert haben.

Als der in Untersuchungshaft sitzende Apotheker den Gerichtssaal betrat, ging ein Blitzlichtgewitter auf ihn los: Aus der gesamten Bundesrepublik waren Pressevertreter angereist. Schnellen Schrittes ging Peter S. zu seinen Anwälten, ohne die vor Gericht erschienenen Betroffenen eines längeren Blickes zu würdigen. Mehr als 25 hatten beantragt, als Nebenkläger zugelassen zu werden.

Kurz nach Prozessbeginn beantragte Nebenkläger-Vertreter Siegmund Benecken die Verweisung ans Schwurgericht: Peter S. seien – anders als von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen – durchaus Tötungsdelikte nachzuweisen. Doch Hidding ließ zunächst die Anklage verlesen, die sich auf hunderte Seiten beläuft. Obwohl lange Tabellen zu knapp 62.000 Krebsmitteln, die Peter S. an Kassenpatienten unter unhygienischen Zuständen hergestellt und teils unterdosiert haben soll, nur zusammenfassend verlesen wurden, dauerte dies über eine Stunde. Von mehr als 100 bei einer Durchsuchung sichergestellten Präparaten habe er 27 unterdosiert – oftmals mit „minus 100 Prozent“ Wirkstoffgehalt – und teilweise andere Wirkstoffe als die verschriebenen in den Infusionen verwendet.

Foto: DAZ/hfd
Der angeklagte Bottroper Apotheker betritt am 13.11.2017 den Verhandlungssaal des Landgerichts Essen. Ihm wird die Herstellung gepanschter Zytostatika vorgeworfen.

Im Tatzeitraum ab Januar 2012 hat Peter S. laut Anklage monatlich viele hundert Krebsmittel hergestellt und von den Krankenkassen hierfür teils mehr als eine Million Euro pro Monat bei den Kassen abgerechnet – insgesamt geht die Anklage von 56 Millionen Euro aus. Angesichts der eingekauften Wirkstoffmengen sei es „von vornherein unmöglich“ gewesen, die Infusionen oder aufgezogenen Spritzen mit der notwendigen Menge zu bestücken.

Herstellung in Alltagskleidung und ohne Vier-Augen-Prinzip

Dabei habe Peter S. regelmäßig rechtswidrig die Mittel in Alltagskleidung hergestellt. Das Vier-Augen-Prinzip „wurde durch den Angeklagten gezielt“ hintergangen, erklärte der Staatsanwalt, Prüfprotokolle habe er „systematisch nicht erstellt“. Keines der unterdosierten Infusionen habe auch sonst der Apothekenbetriebs­ordnung entsprochen: Das Herstellungsdatum fehlte, auf vielen Anbrüchen sei die Öffnungszeit nicht vermerkt oder fehlerhaft gewesen.

Viele Betroffenen verfolgten die Anklageverlesung mit bleichem Gesicht – so Heike Benedetti, die als Nebenklägerin zugelassen wurde. Andere weinten, umarmten sich – oder riefen leise „Frechheit“, als die Verteidiger einen Besetzungsantrag vorlasen: Eine Schöffin wurde wegen einer anstehenden Augen-OP ersetzt, was die Ver­teidigung als unzulässig ansah. Das Gericht wies dies am Dienstag ab.

Versuchter Mord?

Seitens der Nebenkläger wurden gleich mehrere Anträge gestellt. Siegmund Benecken beantragte mit Kollegen erneut, den Prozess ans Schwurgericht zu verweisen. S. habe durch seine Handlungsweise „unstreitbar die Gefahr der Lebensverkürzung“ seiner Patienten hingenommen – er „billigte deren Schicksal“, erklärte Benecken. Damit habe er „sich des versuchten Mordes“ schuldig gemacht. Für Betroffene sei dieser Punkt entscheidend – nicht die finanziellen Schäden. Ein anderer Anwalt machte Anhaltspunkte geltend, dass Heimtücke vorliege.

Schöffe kannte Apotheker

Ein Nebenkläger-Anwalt brachte vor, dass einer der Schöffen früher selber als Apotheker in Bottrop tätig war – auch kenne er die Eltern von Peter S. Eine Verbundenheit sei „sehr naheliegend“, erklärte er. Später kam noch eine Überraschung hinzu: Der Schöffe erklärte, dass seine Ehefrau bei einem Bottroper Onkologen behandelt worden war, den Peter S. beliefert hatte – auch wenn sie selber keine Arzneimittel von S. erhalten habe. Auf Nachfrage erklärte er, dass er den Onkologen, der selbst als Entlastungszeuge aussagen soll, bei Praxisbesuchen mit seiner Frau mehrfach gesehen hatte. Die Entscheidung über eine mögliche Befangenheit vertagte die Kammer.

„Total aufgewühlt“ sei sie, erklärte die Betroffene Benedetti am Montag. „Für mich ist das unfassbar, so einen Menschen vor mir zu sehen.“ Der Angeklagte habe auf sie teilnahmslos gewirkt.

Der Anwalt Aykan Akyildiz vertritt eine 51-jährige Nebenklägerin, die aus psychischen Gründen nicht selbst anwesend sein kann. Sie habe Krebs­mittel aus der Apotheke von S. bekommen, die nicht richtig anschlugen – erst mit Mitteln einer anderen Apo­theke sei es ihr bessergegangen. „Bei ihr kam dieser Umschwung durch die Durchsuchung“, erklärte Akyildiz gegenüber DAZ.online. Er kritisierte die Anklage scharf. „Die Staatsanwaltschaft hat es sich sehr einfach gemacht“, betonte er – indem sie sich auf die leichter nachweisbaren finanziellen Aspekte konzentriert habe.

Am Dienstag beschuldigten dann die Verteidiger die Staatsanwaltschaft schwerer Versäumnisse. Bei der Bestimmung der Wirkstoffgehalte habe sie einen „erheblichen Kalkulationsfehler“ gemacht, zitiert die „Rheinische Post“ einen Verteidiger, Untersuchungen seien „wissenschaftlich nicht haltbar“. Gleichfalls seien Einkaufsquoten zu niedrig angesetzt, Überfüllungen von Arzneimitteln sowie Rabattlieferungen nicht berücksichtigt und ein Anfangsbestand nicht erfasst worden. S. wird auch aufgrund von „massiven Vorverurteilungen“ in den Medien zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen.

Am Freitag will das Gericht über eine mögliche Prozessverlegung zum Schwurgericht entscheiden. Derweil wollen Patienten weiter kämpfen: Für Mittwoch hatte Benedetti die nächste Demo in Bottrop angemeldet. |

Vertrauen ist unverzichtbar

Ein Kommentar von Dr. Armin Edalat

Dr. Armin Edalat, Chefredakteur der DAZ

Die Vorwürfe wiegen schwer und sind weder für die Betroffenen noch für uns als Berufskollegen fassbar: Mehr als 1000 Patienten soll der Bottroper Apotheker mit gepanschten Zytostatika geschädigt und möglicherweise umgebracht haben.

Das Vertrauen in die Heilberufe und die Unbedenklichkeit von Arzneimitteln ist zerrüttet. Politiker und Patientenschützer fordern mehr Kontrollen und stellen das aktuelle System infrage. Wie kann ein Verbrechen von diesem Ausmaß in Zukunft verhindert werden? Muss die Herstellung dafür auf nur wenige Betriebe zentralisiert sein? Sind Amtsapotheker und Pharmazieräte bei der Inspektion ihrer Kollegen zu tolerant? Der Ruf nach Erklärungen und Veränderungen ist groß. Manche Vorschläge entpuppen sich dabei als Aktionismus und führen nur scheinbar zu mehr Sicherheit.

Vier Tage nach dem Germanwings-Absturz 2015 war in der „Süddeutschen Zeitung“ damals zu lesen: „Zu den Eigenschaften des Menschen gehört, dass er ohne Vertrauen kaum lebensfähig wäre. Man muss darauf vertrauen können, dass das Dach hält, unter dem man schläft und das ein anderer gezimmert hat; dass das Wasser ohne Gift ist, das ein anderer abgefüllt hat; dass im Flugzeugbauch kein Schraubenschlüssel an einer Stelle vergessen wurde, wo er unterwegs auf gar keinen Fall hingehört.“ Selbst die scheinbar beste Kontrolle kann und darf uns nicht davon abhalten, unseren Mitmenschen zu vertrauen.

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