Wirtschaft

Kurz gemeldet

Amazon goes Pharmagroßhandel

Es ist ein schleichender Prozess, der aber eine klare Richtung zeigt: Nach Angaben der „St. Louis Post-Dispatch“ hat Amazon in den vergangenen Monaten weitgehend unbemerkt in mehreren US-Bundesstaaten die Lizenz zum Betreiben von Arzneimittel-Großhandelsaktivitäten erhalten. Dem Medienbericht zufolge besitzt Amazon derzeit bereits in mindestens zwölf Bundesstaaten die Lizenz, nämlich Nevada, Arizona, North Dakota, Louisiana, Alabama, New Jersey, Michigan, Connecticut, Idaho, New Hampshire, Oregon und Tennessee. Ein Antrag im Staate Maine sei noch anhängig. Ein Sprecher von Amazon sagte auf Anfrage der „St. Louis Post-Dispatch“, das Unternehmen kommentiere keine Gerüchte und Spekulationen.

Ungeachtet dessen wagt Ana Gupte, Analystin des Bostoner Unternehmens Leerink Partners, bereits eine erste Bewertung. Die Tatsache, dass Amazon Pharma-Großhandelslizenzen erworben habe, „stärkt unsere Überzeugung, dass das Unternehmern wahrscheinlich einen Einstieg in das Geschäft mit der Arzneimittelbelieferung vorbereitet“.

HEK muss besser aufklären

Eine gesetzliche Krankenkasse, die erstmals einen Zusatzbeitrag erhebt oder diesen erhöht, muss ihre Mitglieder schriftlich informieren, dass ihnen deshalb ein Sonderkündigungsrecht zusteht. Die Verbraucherzentrale Hamburg fand, die Hanseatische Ersatzkasse HEK sei dieser Pflicht Ende 2015 nur sehr verschleiert nachgekommen. Die HEK erhöhte ihren Beitragssatz 2016 und schrieb ihre Versicherten Ende 2015 mit einem Brief an, der nach Auffassung der Verbraucherschützer keinesfalls der gesetz­lichen Hinweispflicht genügte. Und selbst bei einer Nachfrage hätte es ein Versicherter schwer gehabt, Genaueres zu erfahren, so die Verbraucherzentrale. Sie forderte die HEK auf, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und erhob Klage, als diese der Forderung nicht nachkam. Mit Erfolg: Das Landgericht Hamburg hat die Auffassung nun bestätigt.

FDA erkennt europäische Inspektionen an

Bislang hat die FDA Inspektionen der guten Herstellungspraxis in ausländischen Betrieben immer selbst durchgeführt. In einigen europäischen Ländern vereinfacht sich dies nun deutlich: Die US-amerikanische Arzneimittelbehörde erkennt seit Kurzem die Überprüfungen durch die jeweiligen nationalen Behörden an. Allerdings hat die USA bislang erst die Fähigkeit von acht EU-Staaten anerkannt – nämlich Frankreich, Kroatien, Italien, Malta, Österreich, Spanien, Schweden und dem Vereinigten Königreich – nicht aber Deutschland. Auf Nachfrage erklärte eine FDA-Sprecherin, dass dies nichts zu bedeuten habe. „Die Ankündigung ist die erste von vielen – und spiegelt auf keinen Fall wieder, dass ein Land noch nicht als tauglich anerkannt wurde“, betonte sie unter Verweis auf laufende Untersuchungen. „Es ist auch noch kein Land bei den Fähigkeits-Prüfungen gescheitert“, erklärte sie. Bis Juli 2019 sollen alle Untersuchungen in der EU abgeschlossen sein.

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