DAZ aktuell

3,2% mehr für Arzneimittel

KBV und GKV einigen sich

BERLIN (ks) | Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband haben die Rahmenvorgaben für Arznei- und Heilmittel im Jahr 2018 vereinbart. Das Aus­gabenvolumen bei Arzneimitteln steigt demnach um 3,2% bzw. rund 1,2 Milliarden Euro.
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Verantwortlich für diese Steigerung sind laut KBV und GKV-Spitzenverband vor allem Ausgaben für neue Krebsarzneimittel. Denn Krebstherapien könnten mittlerweile vielfach ambulant erfolgen. Damit fallen die Kosten nicht mehr vor allem im stationären Bereich an, sondern zunehmend im ambulanten Sektor. Zu Mehrausgaben führe zudem die neue GKV-Leistungspflicht für Cannabis-Therapien.

Ferner haben KBV und GKV-Spitzenverband ein Sonderausgabenvolumen für die Behandlung der chronischen Hepatitis C mit den dafür ab dem 1. Januar 2014 neu zugelassenen Arzneimitteln festgelegt. Und zwar auf vorläufig 450 Millionen Euro netto – also ohne gesetzliche Zuzahlungen und gesetzliche Rabatte.

Neben dem Ausgabenvolumen haben sich die Verhandlungspartner auch auf Leitsubstanzquoten in verordnungsstarken Anwendungsgebieten verständigt. Ebenso auf Verordnungshöchstquoten – etwa beim Anteil der GLP-1-Analoga an der Gesamtgruppe der Antidiabetika exklusive Insuline. Zudem einigten sie sich auf verschiedene Verordnungsmindestquoten, diese betreffen u. a. verschiedene Biosimilars wie Etanercept und Infliximab. |

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