DAZ aktuell

Zweiter Nachtrag zu 2016

ABDA berichtet über Bearbeitungsstand der letztjährigen Apothekertagsanträge

BERLIN (tmb) | Kurz vor dem Deutschen Apothekertag in Düsseldorf hat die ABDA einen neuen Fortschreibungsbericht zu den Apothekertagsanträgen des Vorjahres vorgelegt. Darin berichtet die ABDA, was sie seit Juni für die Umsetzung dieser Anträge unternommen hat und welche Anträge seitdem abgewiesen wurden.

Bereits im Juni hatte die ABDA zur Mitgliederversammlung einen Bericht über das Schicksal der Anträge des Deutschen Apothekertages 2016 erstellt (siehe DAZ 2017, Nr. 26, S. 22 „Top oder Flop?“). Was die Mitgliederversammlung am 28. Juni dazu beschlossen hat und was seitdem geschah, wird nun nachgetragen. Dieser neue Bericht, der der DAZ vorliegt, soll den Delegierten des Apothekertages als Grundlage für die Arbeit in Düsseldorf dienen.

Medikationsplan und Wahlradar

Viel ist allerdings seit Juni offenbar nicht geschehen. Nur zu wenigen Anträgen legt die ABDA überhaupt eine Fortschreibung vor. Der Medikationsplan wird im Modellprojekt ARMIN und im vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) geförderten Projekt PRIMA (Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzbefragung) erprobt. Im Juni hatte die ABDA berichtet, dass die Ergebnisse zusammen mit zwei anderen geförderten Projekten im Mai mit dem BMG diskutiert worden seien. Nun schreibt die ABDA, dass konkrete Änderungsvorschläge zwischen den drei geförderten Projekten abgestimmt und „zeitnah“ an das BMG herangetragen würden.

Zu dem „politischen“ Antrag, Planungssicherheit für die Apotheken zu schaffen und die Arzneimittelversorgung zu sichern, verweist die ABDA auf ihr Projekt „Wahlradar Gesundheit“ zur Bundestagswahl. Dabei würden 1800 Kandidaten der größten Parteien zur Bundestagswahl nach ihrer gesundheitspolitischen Position befragt und die Antworten unter www.wahlradar-gesundheit.de veröffentlicht.

Entwicklung des Studiums

Den Antrag, die Inhalte des Pharmaziestudiums zu evaluieren und zu verbessern, hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Nun erklärt die ABDA dazu, die Mitgliederversammlung unterstütze das Antragsziel, die Ausbildung weiterzuentwickeln und zu verbessern. Doch mit Blick auf die angestrebte Evaluation, die nicht die Aufgabe berufsständischer Organisationen sei, habe die Mitgliederversammlung mehrheitlich beschlossen, den Antrag nicht anzunehmen. Dagegen wird der Antrag zur interprofessionellen Lehre weiter verfolgt. Da die kontaktierten medizinischen Verbände auf Einladungen nicht reagiert hätten oder die Termine nicht realisieren konnten, werde nach neuen Terminen, voraussichtlich im vierten Quartal, gesucht.

Aus für zwei weitere Anträge

Neben dem Antrag zur Evaluation des Pharmaziestudiums beendete die Mitgliederversammlung noch die Bearbeitung von zwei weiteren Anträgen, die die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen hatte. Den Antrag, die Pharmaindustrie zur Veröffentlichung zusätzlicher galenischer Daten zu verpflichten, habe die Mitgliederversammlung mit Mehrheitsbeschluss nicht angenommen.

Außerdem sei einstimmig beschlossen worden, den breit gefassten Antrag, den Datenschutz den Erfordernissen des digitalen Wandels anzupassen, nicht weiterzuverfolgen. Zugleich sei allerdings beschlossen worden, das Ziel des Antrags weiter zu fördern. Damit sei die Mitgliederversammlung einer Empfehlung des Geschäftsführenden BAK-Vorstandes vom 12. Juni gefolgt. Nach dem Bericht von Anfang Juni erscheint dies überraschend. Denn dort hatte die ABDA berichtet, dass der Antrag bei verschiedenen Gelegenheiten ausführlich diskutiert worden sei. Das Thema ist damit allerdings nicht erledigt. Denn zum Apothekertag 2017 liegt ein Antrag vor, der auf eine Gesetzesinitiative zielt. Den Apotheken solle ermöglicht werden, pseudonymisierte Daten für die Versorgungsforschung zu liefern. Im Unterschied zum Antrag von 2016 ist das eine viel konkretere Forderung.

Über weitere Fortschreibungen berichtet die ABDA nicht. Um so mehr sind die Diskussionen in Düsseldorf mit Spannung zu erwarten. |

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