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Stada: Höhere Abfindung für Aktionäre

BERLIN (ks) | Nachdem die Übernahme des Arzneimittelkonzerns Stada durch die Finanzinvestoren Bain Capital und Cinven im zweiten Anlauf geglückt ist, bleibt das Unternehmen in den Schlagzeilen. So wurde vergangene Woche bekannt, dass der derzeitige Vorstandsvorsitzende Engelbert Coster Tjeenk Willink und sein Finanzvorstand Dr. Bernhard Düttmann, die im Juni interimsmäßig berufen wurden, spätestens zu Beginn des vierten Quartals abgelöst werden sollen. Und zwar von Claudio Albrecht, der zuvor unter anderem Chef bei Ratiopharm war, und von Mark Keatley, der bei der Übernahme als Berater tätig war.

Kurz darauf haben die frischen Stada-Eigner eingeräumt, dass sich der Finanzinvestor Paul Singer im Streit mit ihnen durchgesetzt hat. Damit Bain und Cinven auf die Kasse des Konzerns zugreifen und die rund 5,3 Mrd. Euro schwere Übernahme abschließen können, müssen sie einen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abschließen, den die Hauptversammlung mit 75% Stimmenmehrheit billigen muss. Damit dies gelingt, kommen sie jetzt der Forderung Singers nach, der eine satte Barabfindung für seine Zustimmung gefordert hatte. Tatsächlich wollen Bain und Cinven den verbleibenden Stada-Aktionären, darunter Singer, nun eine Abfindung von 74,40 Euro je Aktie zahlen. Singer hatte mit seinem Hedgefonds Elliott jüngst diesen Betrag gefordert – er hält etwas mehr als 15 Prozent der Stada-Anteile. Bei ihrer Übernahme­offerte für Stada hatten die neuen Eigner nur 66,25 Euro je Aktie geboten. |

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