DAZ aktuell

Gröhe nimmt Gutachten zum Rx-Versandverbot entgegen

Gesundheitsminister empfängt Noweda-Chef und Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags

BERLIN (daz) | Bundesgesundheits­minister Hermann Gröhe (CDU) hat diese Woche Montag das im Deutschen Apotheker Verlag erschienene wettbewerbsökonomische Gutachten zum „Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel“ ent­gegengenommen. Die Auftraggeber der Expertise, der Chef der Apothekergenossenschaft Noweda, Dr. Michael P. Kuck, und der Geschäftsführer des Deutschen Apotheker Verlags, Dr. Christian Rotta, überreichten dem Minister das Buch persönlich im Berliner Ministerium.

Die Noweda und der Deutsche Apotheker Verlag hatten das Gutachten nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Rx-Preisbindung in Auftrag gegeben. Sein Ziel ist, die vom EuGH bemängelte „Argumentations­lücke im Tatsächlichen“ zu schließen. Der Gerichtshof hatte mehrfach darauf hingewiesen, die Bundesrepublik habe nicht ausreichend belegt, dass die Rx-Preisbindung geeignet sei, das bestehende Apothekennetz in Deutschland aufrechtzuerhalten. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Preisbindung und flächendeckender Arzneimittelversorgung sei nicht nachgewiesen worden. Dem treten der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Uwe May, die Politikwissenschaftlerin Cosima Bauer und der Jurist Dr. Heinz-Uwe Dettling mit ihrem Gutachten klar entgegen. Sie zeigen anhand konkreter Berechnungen in verschiedenen Szenarien, dass Ertragsverluste auch durch vermeintlich kleine Boni die ­öffentlichen Vor-Ort-Apotheken in Deutschland bedrohen – gerade Solitär-Apotheken, die keinen Wettbewerber in unmittelbarer räumlicher Nähe haben (siehe DAZ 2017, Nr. 34, S. 22).

Minister Gröhe nahm das Gutachten gerne in Empfang – er hatte schließlich nie bezweifelt, dass das Verbot des Rx-Versandhandels die adäquate Antwort auf das EuGH-Urteil ist. „Das juristische Gutachten ist ein weiterer starker Beleg dafür, dass ein Rx-Versandverbot der richtige Weg ist“, gab sich der Minister überzeugt.

Rx-Versand unter der Prämisse der Preisbindung erlaubt

Gröhe zeigte sich verärgert, dass die Rx-Preisbindung überhaupt vor dem EuGH gelandet ist. Er erinnerte an die Ursprünge des Arzneimittelversands: „Wir haben den Rx-Versandhandel damals erlaubt, unter der Voraussetzung, dass die Rx-Preisbindung bestehen bleibt. Diesen Kompromiss hat der Versandhandel aufgekündigt.“ Gröhe betonte: „Unser Ziel ist, die gute Arzneimittelversorgung durch Apotheken auch nachts und am Wochenende überall in Deutschland zu erhalten. Es darf keinen aggressiven Preiswettbewerb geben, der die flächendeckende Rundum-Versorgung mit Präsenz-Apotheken gefährdet.“ 

Wie realistisch das Rx-Versandverbot tatsächlich ist, ist zurzeit offen. Zwar steht es in den Wahlprogrammen von CDU, CSU und Die Linke. Ein gemeinsames Vorgehen von Union und Linke ist aber unwahrscheinlich. Auch wenn sich die potenziellen Koalitionspartner der Union (SPD, Grüne, FDP) in der nun endenden Legislaturperiode gegen ein Verbot ausgesprochen haben, bleibt Gröhe optimistisch, das Verbot doch noch umsetzen zu können: „Das wird für uns ein ganz wichtiger Punkt bei den Koalitionsverhandlungen.“

Der CDU-Politiker war in den Medien für sein Eintreten pro Rx-Versandverbot zum Teil als „Apothekenminister“ kritisiert worden. Dafür hat Gröhe wenig Verständnis: „Ich bin Minister für die Versicherten. Und es sind die Versicherten, die auf Nacht- und Notdienste angewiesen sind.“ |

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