DAZ aktuell

Urteil nach Selbstjustiz

Apotheker erhält Bewährungsstrafe

hfd/ms | Aus Ärger über Retaxationen der AOK Rheinland/Hamburg griff ein Apotheker zur Selbstjustiz – und fälschte Rezepte. Das Amts­gericht Bonn verurteilte ihn deshalb nun zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monate auf Bewährung.
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Der Apotheker aus Nordrhein-West­falen hatte Rezepte gefälscht, indem er sie um teure Präparate ergänzte – und wurde vom Amtsgericht Bonn am 23. August zu einer Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er eine Geldbuße von 3000 Euro an die Aktion „Deutschland hilft“ zahlen. Die Kosten für die sechs Arzneimittel, die er zwischen März 2015 und Januar 2016 bei der AOK Rheinland/Hamburg abrechnete, beliefen sich auf Summen zwischen 1122 und 9374 Euro, insgesamt ein Schaden von rund 24.000 Euro. Irgendwann wurde die AOK stutzig: Teilweise handelte es sich um Krebsmittel für Patienten, die gar keinen Krebs hatten. Der Schaden wurde zwischenzeitlich vom Apotheker wiedergutgemacht. „Er war voll geständig in der Hauptverhandlung“, erklärte eine Gerichtssprecherin. Der Angeklagte habe in der Verhandlung angegeben, dass er ein gutes Einkommen habe – aber sich oft über die Krankenkasse geärgert hätte. „Vielleicht war es eine Art Revanche“, zitiert die Sprecherin den Apotheker. Und betont: „Das ist nicht rechtens – das ist Betrug.“ |

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