Die Seite 3

Stichtag 31. August

Dr. Thomas Müller-Bohn, Redakteur der DAZ

Drei Monate waren als Zeit für die laufenden Verhandlungen zur Hilfstaxe knapp bemessen. Doch am 31. August läuft die Frist ab, die der Gesetzgeber mit dem AM-VSG gesetzt hat. Bis dahin müssen Apotheker und Krankenkassen neue Regeln für die Taxierung von parenteralen Lösungen vereinbaren. Wenn das nicht gelingt, wird automatisch die Schiedsstelle angerufen. Aus Verhandlungskreisen ist zu hören, dass beide Seiten um eine Einigung bemüht sind. Denn ein Scheitern würde ein schlechtes Licht auf die Leistungsfähigkeit der Selbstverwaltung werfen und brächte viel Unsicherheit über den Schiedsspruch.

Das zentrale Problem bei der Aufgabenstellung ist, dass die Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Industrie über die zu verarbeitenden Zytostatika noch nicht vorliegen. Mit einer so großen Unbekannten bleibt jede Rechnung vage. Gesucht ist ein Taxierungsverfahren, das trotz dieser Unsicherheit funktioniert.

Hinzu kommt das grundsätzliche Problem der Hilfstaxe. Der größte Teil ihrer Inhalte müsste schon lange überarbeitet werden. Darum sollte der Anlass genutzt werden, endlich auch über marktgerechte Preise für die Inhaltsstoffe klassischer Rezepturen zu sprechen. Viele Arzneistoffe sind schon längst nicht mehr zu den unterstellten Preisen zu erhalten.

Unabhängig vom Thema Parenteralia wäre die wichtigste Einigung zur Hilfstaxe, die dort seit Jahren vereinbarten Regeln zur Aktualisierung praktisch umzusetzen. Der Vertrag über die Hilfstaxe von 1999 (!) sieht vor, dass die Preise „grundsätzlich zum Beginn eines jeden Kalenderjahres aktualisiert und ergänzt“ werden. Eine technische Kommission könne einvernehmlich auch zwischenzeitlich Aktualisierungen vornehmen, heißt es im Vertrag. Dennoch sind die Preise seit Jahren unverändert. Wenn die Vertragspartner einfach täten, was sie vereinbart haben, wären bei klassischen Rezepturen die Finanzierung des Einkaufspreises und eine Grundlage für die weitere Taxierung sichergestellt. Bei Zytostatika würde dieselbe Regelung dazu führen, dass Marktveränderungen mit neuen Einkaufsvergünstigungen zu den Krankenkassen durchgereicht werden, auch ohne Rabattverträge. Die Hilfstaxe ist ein hervorragendes Instrument, um auf Veränderungen in dynamischen Märkten zu reagieren. Doch dazu müssen beide Vertragspartner dafür sorgen, dass die gemeinsamen Institutionen arbeiten können. Eine Blockadehaltung hilft niemandem.

Reaktionen auf Veränderungen sind auch an anderen Stellen in der Hilfstaxe gefragt. Die Tarife für die Sub­stitutionsversorgung mit Betäubungsmitteln gelten bei den betroffenen Apotheken schon lange als überarbeitungsreif und die Krankenkassen sehen offenbar bei den neuen Cannabisrezepturen Verhandlungsbedarf. Es gibt also weit über die Zytostatika hinaus viel zu klären. Jetzt besteht die große Chance, alle diese Herausforderungen zu verknüpfen und durch die gesetzlich verordneten Verhandlungen über Parenteralia zu einem funktionierenden System für alle Inhalte der Hilfstaxe zu kommen. Bis zum 31. August bleiben noch drei Wochen Zeit dafür.

Dr. Thomas Müller-Bohn


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