DAZ aktuell

Union stellt Apothekenpflicht für Homöopathika infrage

Verbraucherschutzbeauftragte der Union entzündet Debatte

BERLIN (bro/ks) | Die Abgabe von homöopathischen Arzneimitteln über die Apotheke ist für die Union zu ­einem Thema für die Sommerpause geworden. Diese Woche Montag überraschte Mechthild Heil (CDU), Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion, mit einem Vorstoß: Sie forderte nicht nur eine klare und verständliche Kennzeichnung homöopathischer Mittel, sondern sprach sich auch dafür aus, die Apothekenpflicht zu überdenken.

In einer Pressemitteilung erklärte Heil: „Wir erwarten heutzutage, dass wir in allen Bereichen unseres täglichen Lebens angemessen und verständlich informiert werden. Das beginnt beim morgendlichen Frühstück und endet beim Mietvertrag. Die Information in deutscher Sprache ist dabei selbstverständlich. Die Kennzeichnung der Inhaltsstoffe homöopathischer Zubereitungen mit ausschließlich lateinischen Bezeichnungen ist dagegen nicht zeitgemäß und widerspricht allen Ansätzen der modernen Verbraucherinformation. Nur wer versteht, was konkret drin ist, kann sich damit auseinandersetzen. Hier besteht Änderungsbedarf.“

Doch damit nicht genug. CDU und CSU im Bundestag scheinen sich grundsätzlich daran zu stören, dass Homöopathika nur von Apothekern abgegeben werden dürfen. Die Apothekenpflicht müsse „überdacht“ werden, erklärt Heil weiter. Denn: „Für die meisten dieser Präparate liegt kein Nachweis der Wirksamkeit vor, es erfolgt keine Zulassung mit klinischen Studien, lediglich eine Registrierung. Der ausschließliche Verkauf in Apotheken erweckt dabei den Anschein, es würde sich um wissenschaftlich anerkannte Alternativen zu schulmedizinischen Medikamenten handeln. Wir sollten dem durch eine klare Regelung entgegenwirken.“

Wie es jetzt zu diesen Forderungen kommt, ist unklar. Bislang hatte es im Bundestag noch keinen ernst zu nehmenden Vorstoß in diese Richtung gegeben. Zuletzt hatte die SPD Bremen angekündigt, sich innerhalb der Partei dafür einzusetzen, dass Kassen Homöopathika nicht mehr als Satzungsleistungen anbieten dürfen.

ABDA und Herstellerverbände pro Apothekenpflicht

Der ABDA dürften Heils Ideen nicht gefallen. Ein Sprecher erklärte hierzu allerdings recht knapp: „Über die Apothekenpflicht und die Entlassung aus derselben entscheidet der Sachverständigenausschuss. Eine generelle Ausnahme für Homöopathika ist unseres Erachtens nicht sachgerecht.“

Größer ist die Aufregung bei den Herstellern. Beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) hält man die von der Verbraucherschützerin beklagten Verständnisschwierigkeiten für „künstlich herbeigeredet“ – schließlich würden homöopathische Arzneimittel seit Jahrzehnten unproblematisch angewendet, lässt der Verband verlauten. Ferner gibt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp zu bedenken: „Die Packungsbeilage für Arzneimittel ist in Form und Sprache verpflichtend vorgeschrieben. Die Inhalte – Wirkung und Anwendung, Anwendungsbeschränkungen und Warnhinweise, Dosierung und Nebenwirkungen – sind gesetzlich geregelt und in deutscher Sprache verfasst. Wichtig ist, dass der Patient das für seine Erkrankung passende Arzneimittel erhält“. Deswegen sei es umso bedeutsamer, dass die Arzneimittel­beratung und -abgabe in den Händen von Ärzten und Apothekern liege. „In Drogeriemärkten am Selbstbedienungsregal findet sicherlich keine Beratung statt“, mahnt Fahrenkamp.

Auch Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH), betonte: „Mit der Apothekenpflicht wird eine sachgerechte Anwendung homöopathischer Arzneimittel im Rahmen einer heilberuflichen Beratung des Apothekers sichergestellt. Und das ist wichtig für die Patientensicherheit. Nur der Status der Apothekenpflicht gewährleistet, dass der Apotheker im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann.“ |

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