Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland

Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung (KPBV)

Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 46 vom 14. Juli 2017 wurde die „Verordnung über das Verfahren zur Zusammenarbeit der Bundesoberbehörden und der registrierten Ethik-Kommissionen bei der Bewertung von Anträgen auf Genehmigung von klinischen Prüfungen mit Humanarzneimitteln (Klinische Prüfung-Bewertungsverfahren-Verordnung – KPBV)“ vom 12. Juli 2017 abgedruckt.

Sie finden den Text im Wortlaut auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlags (mit freundlicher Genehmigung des Bundesanzeiger Verlags). Geben Sie dazu den Webcode A3TX9 in die Suchfunktion auf DAZ.online ein.

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Carfilzomib

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 17. Juli 2017 (BAnz AT 17.07.2017, B2) ist eine „Bekannt­machung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Aufhebung der Befristung der Geltungsdauer eines Beschlusses über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Carfilzomib“ vom 15. Juni 2017 abgedruckt.*

Arzneimittel-Richtlinie zur Anlage XII: Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: Hodgkin-Lymphom)

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 17. Juli 2017 (BAnz AT 17.07.2017, B3) ist eine „Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage XII – Beschlüsse über die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – Nivolumab (neues Anwendungsgebiet: Hodgkin-Lymphom)“ vom 15. Juni 2017 abgedruckt.*

Zulassung von Tierarzneimitteln

Im amtlichen Teil des Bundesanzeigers vom 17. Juli 2017 (BAnz AT 17.07.2017, B5) ist eine „Bekanntmachung über die Zulassung von Tierarzneimitteln sowie andere Amtshandlungen“ vom 30. Juni 2017 abgedruckt.*

Mecklenburg-Vorpommern

Apothekerkammer: Freiwilliges Fortbildungszertifikat

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern gibt die „Neufassung der Richtlinie der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern zum Erwerb des freiwilligen Fortbildungszertifikats“ vom 13. Juli 2017 bekannt.

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