DAZ aktuell

4000 Cannabis-Abgaben mehr im Monat

Zwischen März und Mai 2017 rund 80 Prozent mehr Cannabis-Verschreibungen für GKV-Versicherte

Stuttgart (hfd) | Seit dem 10. März 2017 ist Cannabis zu medizinischen Zwecken verschreibungs- und erstattungsfähig. Nach Zahlen des Pharma-Marktforschungsunternehmens QuintilesIMS ist die monatlich abgegebene Anzahl von Cannabis-Fertigarzneimitteln und Rezepturen auf Kassenrezept seitdem um rund 4000 gestiegen.

Vor Inkrafttreten des Gesetzes konnten nur die Fertigarzneimittel Canemes® (Nabilon) und Sativex® (Nabiximols) auf Kassenrezept verordnet werden, die gegen Spastiken bei Multipler Sklerose beziehungsweise gegen Nebenwirkungen von Chemotherapien zugelassen sind. Nun können auch Cannabis-Blüten und -Rezepturen verordnet werden.

Nachfrage könnte weiterhin schnell steigen

Anfang 2017 lag die Zahl abgerechneter Verordnungen bei rund 2400 im Monat. Im März stieg sie bereits um mehr als 1000 auf 3604, bis Ende Mai auf 6467. Hierbei wurden nur Fälle gezählt, bei denen die jeweiligen Kassen die Kostenerstattung ­genehmigt hatten, wie es mit dem neuen Gesetz bei schwer kranken ­Patienten unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist.

QuintilesIMS analysierte außerdem, welche Arztgruppen die Arzneimittel verordnet haben. Neurologen haben 31 Prozent der Cannabis-Rezepte ausgestellt, Praktische Ärzte und Allgemeinmediziner weitere 23 Prozent und Internisten acht Prozent. Weitere 19 Prozent der Verordnungen gingen von Medizinischen Versorgungs­zentren (MVZ) aus, von Klinikambulanzen rund sieben Prozent.

„Mit der Legalisierung der Verschreibung von Medizinalhanf-Produkten könnte die Nachfrage schnell steigen“, erklärt QuintilesIMS – und kündigte an, den Markt weiter ­aufmerksam zu beobachten. |

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