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Cannabis-Gesetz auf der Zielgeraden

Für Schwerkranke soll es Cannabis bald auf Kassenkosten geben

BERLIN (ks/dpa) | Cannabis auf Rezept rückt in Deutschland näher. Am 19. Januar steht die abschließende Beratung des Entwurfs eines „Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ auf der Tagesordnung des Bundestages. Das Gesetz soll die Verkehrs- und Verschreibungsfähigkeit von weiteren Cannabisarzneimitteln herstellen, etwa von getrockneten Cannabisblüten und Cannabis­extrakten in standardisierter Qualität. Profitieren sollen Patienten mit schwerwiegenden Erkrankungen ohne Therapiealternativen.

Zwei Jahre ist es her, dass die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler in Sachen Cannabis vorpreschte: „Mein Ziel ist, dass in Zukunft mehr Menschen als bisher Cannabis als Medizin bekommen können“, sagte die CSU-Politikerin im Februar 2015 – und kündigte noch für das laufende Jahr ein Gesetz an. Es hat etwas länger gedauert, Anfang 2016 lag der Entwurf tatsächlich vor – und ein weiteres Jahr später steht seine Verabschiedung durch den Bundestag kurz bevor. Das Gesetz wird voraussichtlich im März in Kraft treten.

Keine generelle Cannabis-Freigabe!

Mortler betonte am Montag vor der abschließenden Lesung, dass die Freigabe von Cannabis als Medizin kein Schritt zu einer Aufhebung des allgemeinen Cannabisverbots sein solle. Lediglich Schwerkranke sollen besseren Zugang zu Cannabis erhalten. Eine Freigabe des als illegale Droge eingestuften Stoffs für den Freizeitkonsum lehne sie ab. Mit steigender Verfügbarkeit würde nach ihrer Ansicht sonst auch der Konsum steigen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass es Cannabis nur in Apotheken gibt – in standardisierter Qualität – und die Kosten für Cannabis als Medizin von der Krankenkasse übernommen werden. „Cannabis als Medizin ist mit Sicherheit kein Wundermittel“, betonte Mortler, „aber jeder soll das Recht haben, dass es bezahlt wird, wenn es hilft.“

Apotheken werden damit künftig mehr mit Cannabis zu tun haben. Dafür gibt es auch ein Erleichterung: Sie benötigen zur Teilnahme am Verkehr mit Cannabisarzneimitteln keine betäubungsmittelrechtliche Ausnahmeerlaubnis mehr.

Die Deutsche Schmerzgesellschaft begrüßt das Gesetz grundsätzlich und plädierte für einen niedrigschwelligen Zugang, wie ihr Geschäftsführer Thomas Isenberg deutlich machte. Es seien bisher keine bestimmten Krankheitsbilder definiert, bei denen Cannabis zum Einsatz kommen solle. Bei der Anwendung werde sich mit der Zeit zeigen, wie die Indikationen eingegrenzt werden könnten. Etwa bei Gewichtsverlust mit mangelndem Hunger oder tumorbedingter Übelkeit werde Cannabis angewendet.

Linke vermisst Regelung für den Straßenverkehr

Frank Tempel, drogenpolitischer ­Sprecher der Linken, bemängelte, dass die Regierung das Straßenverkehrsrecht in dem Zusammenhang außer Acht lasse. „Viele Schmerzpatienten können durch eine Cannabistherapie überhaupt erst wieder ihr Auto nutzen. Doch bei Straßenverkehrs­kontrollen werden sie trotz anders­lautender ärztlicher Beurteilung regelmäßig durch die Polizei verdächtigt, berauscht am Steuer zu sitzen.“ |

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