Aus den Ländern

„So etwas fällt nicht vom Himmel“

BAV-Vorsitzender Hubmann verteidigt in der Mitgliederversammlung die Arbeit der ABDA

MÜNCHEN (jb) | Am Mittwoch, dem 5. Juli fand in Nürnberg die Mitgliederversammlung des Bayerischen Apothekerverbandes (BAV) statt. Neben den Berichten des Vorsitzenden und der Geschäftsführung stand die Verabschiedung einer neuen Beitragsordnung auf dem Programm. Erstmals konnten Mitglieder, die selber nicht nach Nürnberg kommen konnten, die Versammlung per Livestream am PC mitverfolgen.

Natürlich ging es bei der Mitgliederversammlung des BAV auch um das EuGH-Urteil und dessen Folgen. Auch wenn das Thema derzeit in den tagesaktuellen Medien nicht mehr so präsent sei, werde man es im Bundestagswahlkampf und darüber hinaus ganz oben auf der Agenda der politischen Verbandsarbeit behalten, erklärte der Vorsitzende Dr. Hans-Peter Hubmann.

Lange und beharrliche Arbeit der Standespolitiker

Hubmann widersprach in seinem ­Lagebericht mehrfach dem Vorwurf, die ABDA hätte nach dem EuGH-Urteil nicht genug getan. Die Tatsache, dass Minister Gröhe oder Gesundheitspolitiker wie Michael Hennrich (CDU) sich so bald nach dem Urteil klar positioniert und für ein Rx-Versandverbot ausgesprochen hatten, sei kein Zufall gewesen, sondern das Ergebnis langer und beharrlicher Arbeit der Standespolitiker.

Auch dass das Rx-Versandverbot letztendlich im Programm der Union steht, sei nicht vom Himmel gefallen, so Hubmann. Er betonte dabei auch das besonders gute Verhältnis zu bayerischen Politikern. So hatte sich die bayerische Gesundheitsministerin Huml bei allen sich bietenden Gelegenheiten auf die Seite der Apotheker gestellt. Mit der Bundesratsinitiative zum Rx-Versandverbot hatte Huml schließlich auch Taten folgen lassen. Seitens der Apotheker werde man unverändert an der Forderung nach einer Beschränkung des Arzneimittelversandes auf rezeptfreie Arzneimittel festhalten, so Hubmann.

Positive Veränderungen für die Apotheker

Es habe im vergangenen Jahr aber auch positive Veränderungen für die Apotheker gegeben, sagte der Verbandsvorsitzende weiter. Er verwies auf die Anhebung der Rezepturvergütung und der Dokumentationsgebühr, insbesondere bei Betäubungsmitteln. „Hier hat eine seit Jahrzehnten notwendige Anpassung stattgefunden“, sagte er. Zudem seien im GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) die Forderungen der Apothekerschaft nach einem Wegfall der Ausschreibungen von Zytostatika auf Apothekenebene sowie von Impfstoffen umgesetzt worden. In diesem Zusammenhang übte Hubmann heftige Kritik an Kollegen, die die neuen Rezepturpreise nicht verlangen – aus Angst, sie könnten Kunden verlieren. Dafür habe er kein Verständnis.

Hubmann verteidigte auch die Erhöhung der ABDA-Beiträge gegen Kritik aus den eigenen Verbandsreihen. Grund für die Beitrags­erhöhung seien u. a. gestiegene Personalkosten. Wenn die Apothekerschaft in Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband etwas erreichen wolle, benötige sie dafür die besten Leute, erklärte er. Und der Wettbewerb um diese Leute in ­Berlin sei hart.

Im Bericht der beiden Geschäftsführer Alexandra Schmidt und Dr. Wolfgang Schneider, die seit Januar als Doppelspitze die Geschicke des BAV leiten, ging es unter anderem um den Haushalt sowie zahlreiche Verträge im Hilfsmittelbereich, die der Verband für seine Mitglieder ausgehandelt hatte.

Foto: BAV
Trotz zahlreicher Gegenstimmen billigten die Mitglieder des BAV die Änderung der Beitragsordnung.

Neue Umsatzgrößenklassen – unten weniger, oben mehr

Anschließend stand dann eine Anpassung der Beitragsordnung auf dem Programm. Im Vergleich zur seit 2009 gültigen Vorgängerversion gab es zwei wesentliche Änderungen. Zum einen wurden im unteren Bereich der umsatzabhängigen Staffelung fünf Gruppen zu zwei Gruppen zusammengefasst. Alle Apotheken mit einem Nettoumsatz bis 750.000 Euro finden sich nun in Gruppe 1 (bisher drei Gruppen mit Umsatz bis 500.000, über 500.000 bis 625.000 und über 625.000 bis 750.000 €), die Apotheken mit über 750.000 bis 1 Million € Umsatz in Gruppe 2 (bisher zwei Gruppen bis bzw. über 875.000 €). Hintergrund sind Änderungen bei der Umsatzverteilung: Betriebs­stätten mit ganz niedrigen Umsätzen verschwinden zunehmend vom Markt.

Auch am oberen Ende der Skala hat man Anpassungen vorgenommen, denn parallel zur rückläufigen Betriebsstättenzahl steigt die Zahl der Apotheken mit Umsätzen über 5 Millionen Euro. Daher ist man beim BAV der Auffassung, dass die bisher höchste Stufe – Umsatz über 3 Millionen Euro – zu niedrig ist. „Wir sind schließlich ein solidarischer Verband. Wer stark ist, soll auch mehr leisten“, so der BAV-Vorsitzende Hubmann. Nun wurden oberhalb von 3 Millionen Euro Jahresumsatz drei weitere Gruppen eingeführt: über 3,5 Millionen, über 4 Millionen und über 5 Millionen.

Die Einstufung in eine der insgesamt zwölf Gruppen beruht weiterhin auf freiwilligen Angaben.

In der Ferne dabei, aber nicht aktiv

Erstmals konnten Mitglieder, die nicht persönlich kommen konnten, Teile der Mitgliederversammlung per Livestream mitverfolgen. Die ersten vier Punkte der Tagesordnung wurden übertragen, darunter die Berichte des Vorsitzenden und der Geschäftsführung. Da Bayern das flächenmäßig größte Bundesland ist, wolle man Mitgliedern, die weiter weg vom Tagungsort wohnen, im wahrsten Sinne des Wortes entgegenkommen, erklärten die Geschäftsführer Alexandra Schmidt und Dr. Wolfgang Schneider. Somit bestand auch für Mitglieder, die an diesem Tag keine Zeit für eine Fahrt nach Nürnberg hatten, die Möglichkeit, Informationen aus erster Hand zu bekommen. Der Verband wollte damit auch zu mehr Transparenz beitragen.

Einen kleinen Unterschied gab es aber dann doch gegenüber den Kollegen, die den Weg nach Nürnberg auf sich genommen hatten: Abstimmen und mitdiskutieren war den vor Ort anwesenden Mitgliedern vorbehalten. |

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