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Politik

Top oder Flop?

Was wurde aus den Apothekertagsanträgen von 2016?

Gut acht Monate nach dem Deutschen Apothekertag (DAT) 2016 stellt sich die Frage, wie die ABDA die in München verabschiedeten Anträge bearbeitet hat. Der Bericht, den die ABDA für ihre nicht öffentliche Mitgliederversammlung am 28. Juni 2017 erstellt hat, liegt der DAZ vor. Wir beschreiben hier, was die ABDA zum Stand der Bearbeitung mitteilt, und analysieren dies anhand eines Schemas, das nun im dritten Jahr zum Einsatz kommt. Die Gliederung orientiert sich an der Tagesordnung der Hauptversammlung vom 12. bis 14. Oktober 2016. | Von Thomas Müller-Bohn

Medikationsplan

Die Hauptversammlung hatte gefordert, dass Arzt und Apotheker gleichberechtigte Partner beim Medikationsplan sein sollen (Leitantrag L1). Auf diese Forderung nach formaler Zuständigkeit antwortet die ABDA eher technisch und beschreibt den angestrebten Weg zur Umsetzung des Ziels. Die ABDA entwickle drei Umsetzungsmodelle für Medikationspläne (im ARMIN-Modell, im Bundesmedikationsplan und im elektronischen Medikationsplan) weiter. Das ARMIN-Projekt und das vom Bundesgesundheitsministerium geförderte Projekt PRIMA (Primärsystem-Integration des Medikationsplans mit Akzeptanzbefragung) hätten die Vorzüge der strukturierten Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker gezeigt. Davon ausgehend sollen Änderungsvorschläge an das Ministerium herangetragen werden.

Zur geforderten Begleiterhebung für den Medikationsplan (1.1.3) verweist die ABDA ebenfalls auf PRIMA und weitere Projekte zur Arzneimitteltherapiesicherheit. Demnach sei die alleinige Ausstellung in Arztpraxen unzureichend. Im nächsten Bericht an das Ministerium werde die ABDA auch fordern, die Honorierung zu überprüfen. Die Projekte, die die ABDA in dieser Antwort nennt, sind allerdings nicht aus dem DAT-Antrag erwachsen. Über eine neue Begleiterhebung schreibt die ABDA, ein Antrag auf Finanzierung einer Begleiterhebung sei in Erwägung zu ziehen, wenn sich die Rahmenbedingungen durch die Bundestagswahl ändern.

Weitere Anträge zur pharmazeutischen Kompetenz

Zum Antrag, die Apotheken für die Prävention zu nutzen (1.2.1) verweist die ABDA auf den ständigen Dialog mit ­diversen Institutionen und eine am Tag der Apotheke am 7. Juni 2017 vorgestellte Studie. Doch Erfolge in der Politik oder beim Spitzenverband der Krankenkassen sind nicht zu verzeichnen. Der Antrag, die Bevölkerung und die Politik hinsichtlich Nutzen und Risiken von Arznei- und Nahrungsergänzungsmitteln zu sensibilisieren (1.2.2), befindet sich „nach erster Kontaktaufnahme mit den Antragstellern“ „noch in der Bearbeitung“, heißt es von der ABDA. Zur Analgetika-Warnhinweis-Verordnung habe die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker am 10. Mai 2016 gegenüber dem Bundesgesundheitsministerium Stellung genommen – also vor dem DAT-Antrag, der sich gegen diese Verordnung wendet (1.2.3). Bisher ist die Verordnung weder in Kraft getreten noch ein neuer Entwurf vorgelegt worden.

Ausbildung und Studium

Den Antrag auf regelmäßige Evaluationen der Inhalte des Pharmaziestudiums (Leitantrag L2) hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Der Geschäftsführende Vorstand sei daraufhin zu folgendem Schluss gekommen: „Das mit dem Antrag verfolgte Ziel, die Ausbildung permanent weiterzuentwickeln und zu verbessern, wird unterstützt.“ Da die vorgesehene Evaluation jedoch nicht die Aufgabe berufsständischer Organisationen sei, empfehle er der ABDA-Mitgliederversammlung am 28. Juni, den Antrag nicht anzunehmen. Diese Begründung wirft die Frage auf, warum die Verantwortlichen bei der ABDA dies nicht schon vor dem oder beim DAT 2016 erläutert haben. Möglicherweise hätten die Antragsteller vom Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) den Antrag dann anders adressiert. Zum Antrag, die interprofessionelle Lehre während der pharmazeutischen Ausbildung zu fördern (Leitantrag L3), berichtet die ABDA nur, der erste Gedankenaustausch sei für das dritte Quartal 2017 geplant.

Zur Qualität der Ausbildung im Pharmaziepraktikum (Leitantrag L4) berichtet die ABDA über eine Umfrage der Bundesapothekerkammer (BAK). Demnach informieren die Kammern über ihre Rundschreiben und Homepages über den Ausbildungsleitfaden der BAK. Dieser enthalte auch eine Vorlage für die Erstellung eines Ausbildungsplans. Durchschnittlich seien dazu monatlich etwa 1700 Downloads zu verzeichnen. Mit dieser Antwort bezieht sich die ABDA allerdings auf Instrumente, die beim DAT 2016 bereits existierten. Vermutlich hatten die Antragsteller vom BPhD zusätzliche Maßnahmen angestrebt. Außerdem geht die Antwort nicht auf die geforderten Arbeitszeitregelungen und nicht explizit auf die Angleichung der Qualität ein. Ob die ABDA dazu weitere Maßnahmen plant oder den Antrag als erledigt betrachtet, bleibt offen. In der Statistik der DAZ wird dieser Antrag daher mit „Status unklar“ bewertet (siehe Abbildung 1 und Tabelle 1).

Abb. 1: Bearbeitungsstand. Die Abbildung zeigt die Einordnung der Anträge in acht Kategorien. Sie umfasst alle 31 Anträge, die die Hauptversammlung 2016 angenommen, an einen Ausschuss verwiesen oder vertagt hat. Die Kategorien wurden vom Verfasser 2015 entwickelt und seitdem jährlich für diese Einstufung verwendet.

Allgemeine politische und wirtschaftliche Anträge

Hinter dem allgemein gehaltenen Antrag, die ordnungspolitische, ökonomische und fachliche Planungssicherheit zu fördern (2.1.1), steckte unter anderem die Forderung nach einer Honoraranpassung. Die ABDA verweist dazu auf ihre Pressearbeit, diverse Veranstaltungen und die politische Arbeit, insbesondere nach dem EuGH-Urteil. Die Debatte werde im Bundestagswahlkampf und danach fortgeführt, kündigt die ABDA an. Ebenso allgemein ist die Antwort auf den Antrag zu Maßnahmen zur Sicherung dezentraler Strukturen gehalten (2.2.1). Zum Antrag, die Einheit der Versorgung zu sichern (2.3.1), bekräftigt die ABDA die Bedeutung des Anliegens. Doch über die ständige Vermittlung dieser Grundeinstellung hinaus hätten sich im Berichtszeitraum keine Gesetzgebungsverfahren angeboten, um dies zu transportieren. Zu diesen zentralen berufspolitischen Forderungen gibt es also viele allgemeine Bemühungen zu berichten, aber es werden keine greifbaren Ergebnisse genannt.

Sicherstellung der Versorgung

Die Antworten zu den weiteren Anträgen im Kapitel „Sicherstellung der Versorgung“ vermitteln besonders deutlich, wie vielschichtig der Umgang mit den Anträgen sein kann. Den Antrag zur Neuregelung der Packungsgrößenverordnung (2.5.1) hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Der Geschäftsführende Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) sehe die Problematik, aber die Verordnung außer Kraft zu setzen sei für die Umsetzbarkeit der Rabattverträge problematisch. Außerdem sei ein großer Teil der Probleme nicht der Verordnung, sondern dem Rahmenvertrag geschuldet, der derzeit in diesem Punkt verhandelt werde. Der Geschäftsführende Vorstand habe den Antrag daher am 7. Juni 2017 zurückgewiesen, verfolge aber die Anpassung des Rahmenvertrages als Nahziel. Lang­fristig bemühe sich der DAV um eine Reform der Packungsgrößenverordnung.

Zur Abschaffung von Ausschreibungen (2.6.1) verweist die ABDA auf ihre Bemühungen um das AMVSG. Mit diesem Gesetz wurden Ausschreibungen für Zytostatikazubereitungen und Schutzimpfungen abgeschafft. Der speziellere Antrag zur Zytostatikaversorgung (2.9.1) ist damit erfüllt.

Zum Antrag gegen Verträge zulasten Dritter (2.7.1) verweist die ABDA auf die allgemeinen Bemühungen des DAV in Vertragsverhandlungen und auf zwei spezielle Aspekte: Der DAV habe sich beim Entlassmanagement gegen Widersprüche zur ambulanten Versorgung und in den Stellungnahmen zum AM-VSG für aktuelle Software bei den Ärzten eingesetzt. Letzteres sei für die rechtssichere Umsetzung von Verordnungen in der Apotheke nötig und der Gesetzgeber habe dies in einigen Punkten aufgegriffen. Außerdem habe die ABDA dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit dem AM-VSG den Antrag zur Sicherung des zweistufigen Vertriebswegs für Arzneimittel vorgetragen (2.8.1). Dies habe der Gesetzgeber jedoch nicht aufgegriffen. Ob die ABDA dazu weitere Bemühungen plant, bleibt offen. Den Appell gegen den ausschließlichen Direktvertrieb von Blutzuckermessgeräten (2.11.1) habe der DAV den Herstellern vorgetragen. Dazu berichtet die ABDA weder über ein Ergebnis noch über weitere geplante Bemühungen. Zur Preisgestaltung bei aufsaugenden Inkontinenzprodukten (2.12.1) verweist die ABDA auf neue gesetzliche Regelungen für Zuschlagskrite­rien und mehr Transparenz bei Aufzahlungen. Dies dürfte nicht allein das Verdienst der ABDA sein, aber dieser Antrag wird in der Statistik der DAZ als erfolgreich bearbeitet eingestuft (siehe Tabelle 1 und Abbildung 1). Zum Ad-hoc-Antrag für praktikable Regelungen bei der Nichtlieferbarkeit von Rabattarzneimitteln (2.13.1) erklärt die ABDA, dies sei eine Kernforderung des DAV in den Verhandlungen zum Rahmenvertrag nach § 129 SGB V. Doch über Ergebnisse berichtet die ABDA nicht.

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die Forderung nach einer eindeutigen Rechtsgrundlage für Verträge mit Krankenkassen über pharmazeutische Dienstleistungen (Leitantrag L5) sei zum GKV-VSG eingebracht, aber die Klarstellung sei vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen worden. Sie werde bei geeigneten Gesetzgebungsverfahren wieder vorgetragen, berichtet die ABDA. Deutlich positiver ist das Ergebnis zum einzigen weiteren Antrag im Wirtschaftskapitel des Antragsheftes. Zur Direktabrechnung mit privaten Krankenversicherungen (3.2.1) wird berichtet, dass zwischen dem DAV und dem Verband der privaten Krankenversicherungen ein Rahmenvertrag als Grundlage für weitere Abschlüsse von Direktabrechnungsverträgen konsentiert wurde. Dies lasse eine breitere Nutzung dieser Möglich­keiten erwarten, wozu es bereits Gespräche gebe.

Tab. 1: Bearbeitungsstand der Anträge der Hauptversammlung 2016 (Eigenes Gliederungsschema, Einordnung der Anträge durch den Verfasser auf der Grundlage der Angaben der ABDA in ihrem Bericht für die Mitgliederversammlung am 28. Juni 2016)
Bearbeitungsstatus
Anträge
Antrag von der ABDA erfolgreich beendet
2.9.1: Zytostatikaversorgung
2.12.1: Aufsaugende Inkontinenzprodukte
5.3.1: Transparenz der Antragsbearbeitung
Wesentliche Aspekte bearbeitet, weitere Bearbeitung dauert an
1.1.3: Begleiterhebung zum Medikationsplan
2.6.1: Ausschreibungen
2.7.1: Verträge zulasten Dritter
3.2.1: Direktabrechnung
5.1.1: Öffentlichkeitsarbeit
Antrag wurde oder wird bearbeitet, aber bisher kaum oder keine greifbaren Ergebnisse
L1: Medikationsmanagement
1.2.1: Prävention
1.2.2: Information über Nutzen und Risiken
L3: Interprofessionelle Lehre
2.1.1: Planungssicherheit
2.2.1: dezentrale Strukturen
2.3.1: Einheit der Versorgung
2.5.1: Packungsgrößenverordnung
2.13.1: Nichtlieferbarkeit von Rabattarzneimitteln
L5: Dienstleistungsverträge
L6: freier Heilberuf
4.3.1: Datenschutz
Antrag durch Entwicklungen außerhalb der ABDA vorangetrieben, muss jedoch weiter bearbeitet werden
1.2.3: Analgetika-Warnhinweis-Verordnung
4.5.1: Handelsabkommen
Antrag an andere Institution übergeben, bisher ohne erkenn­bares Ergebnis
2.8.1: Vertriebsweg
4.4.1: Antibiotika in der Veterinärmedizin
Antrag aufgeschoben
4.2.2: Datenbank-App
Antrag aufgegeben oder Aufgabe empfohlen
L2: Evaluation der Studieninhalte
4.2.1: Ausbau der ABDA-Datenbank
4.2.1a: galenische Eigenschaften
Status unklar
L4: Qualität der Ausbildung
2.11.1: Blutzuckermessgeräte
5.2.1: Repräsentation

Apotheker als freier Heilberuf

Die Umsetzung des Antrags zur Sicherung des Apothekerberufs als freier Heilberuf (Leitantrag L6) bezeichnet die ABDA als einen „maßgeblichen Schwerpunkt“ ihrer Tätigkeit seit dem DAT 2016. Dies betreffe insbesondere die Folgen des EuGH-Urteils, das beim DAT 2016 noch nicht bekannt war, und das im Januar 2017 vorgelegte „Dienstleistungspaket“ der EU-Kommission. Letzteres stelle viele der im Antrag aufgeführten Regulierungen infrage. Aus dieser Feststellung der ABDA ist zu folgern, dass die Bedrohung des freien Heilberufs seit dem DAT 2016 deutlich zugenommen hat und der Antrag daher heute noch dringender ist. Zur Umsetzung des Antrags erklärt die ABDA, sie habe sich „umfassend und mit hohem Einsatz in die Debatte eingebracht“. Dabei spiele die Kooperation mit nationalen und europäischen Partnerverbänden eine wichtige Rolle. Bekanntermaßen gibt es keine greifbaren Ergebnisse.

Datenbanken

Zum Auftrag der Hauptversammlung, die Optionen zur Integration zusätzlicher externer Datenbanken in die ABDA-Datenbank zu prüfen (4.2.1), berichtet die ABDA, die ABDATA habe bei der Prüfung folgende Ergebnisse erzielt: „Die Integration zusätzlicher externer Datenbanken in die ABDA-Datenbank ist aus technischen, strukturellen wie auch vertrieblichen Gesichtspunkten nicht möglich, da die Anbieter der genannten externen Datenbanken weder Roh- noch Strukturdaten verfügbar halten und den Endkunden direkt adressieren.“ ABDATA liefere nur Rohdaten und könne daher keinen Zugang zu externen Datenbanken ermöglichen. Schnittstellen müssten stattdessen auf der Ebene der Endkundenapplikationen geschaffen werden. Daher werde der Antrag nicht weiter verfolgt.

Den Ad-hoc-Antrag, der Gesetzgeber solle die pharmazeutischen Hersteller zur Veröffentlichung zusätzlicher galenischer Eigenschaften von Arzneimitteln verpflichten (4.2.1a), hatte die Hauptversammlung in einen Ausschuss verwiesen. Nun berichtet die ABDA, der Geschäftsführende Ausschuss der BAK empfehle im Einvernehmen mit den Antragstellern, den Antrag nicht weiter zu verfolgen. Darüber werde bei der ABDA-Mitgliederversammlung am 28. Juni entscheiden. Bei der Kammerversammlung der antragstellenden Apothekerkammer Hamburg am 19. Juni erklärte Kammerpräsident Kai-Peter Siemsen, pharmazeutische Gründe sprächen nicht gegen den Antrag. Vorstandsmitglied Heike Gnekow, die den Antrag initiiert hatte, berichtete, die ABDA halte es nicht für wünschenswert, die Hersteller zu verpflichten. Daraufhin werde in der Kammer Hamburg nun überlegt, den Antrag anders zu formulieren.

Ebenfalls von der Apothekerkammer Hamburg stammt der Antrag, eine ABDA-Datenbank-App zu entwickeln (4.2.2). Diesen Antrag hatte die Hauptversammlung auf den DAT 2017 vertagt. Siemsen berichtete bei der Hamburger Kammerversammlung am 19. Juni, dazu seien inzwischen viele Gespräche geführt worden und es bestehe die Hoffnung, beim DAT 2017 einen Änderungsantrag dazu durchzubringen.

Datenschutz

Den vielschichtigen Antrag der Apothekerkammer Berlin zum Datenschutz in einer Welt des digitalen Wandels (4.3.1) hatte der DAT 2016 einstimmig in einen Ausschuss verwiesen. Damit war offenbar auch die Erwartung verbunden, die teilweise gegensätzlichen Ziele des Antrags zu strukturieren. Die ABDA berichtet dazu, das Thema sei auf der Sitzung der Geschäftsführer und Justiziare der Apothekerkammern am 8. und 9. Mai diskutiert worden. Dort sei der Antrag im Hinblick auf die ab Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung kritisch bewertet worden. Am 12. Juni sollte der Antrag im Geschäftsführenden Vorstand der BAK erneut beraten werden. Die Ergebnisse sind in den Bericht nicht mehr eingegangen. Diese Antwort der ABDA hilft allerdings nicht, die Diskrepanz zwischen dem Schutz vor dem massenhaften Sammeln von Daten durch kommerzielle Anbieter und der Notwendigkeit der Datensammlung für die epidemiologische Forschung – auch in Apotheken – zu überwinden. Erstaunlicherweise wird in diesem Zusammenhang nicht die Möglichkeit angesprochen, das Problem gemeinsam mit den Ärzten zu lösen, die vor ähnlichen Fragen stehen dürften. Eine anzustrebende gesetzliche Regelung müsste ohnehin für das ganze Gesundheitswesen gelten.

Weitere Anträge zu Grundlagen der Berufsausübung

Den Antrag, den Einsatz bestimmter Antibiotika in der Veterinärmedizin einzuschränken und die Statistik an den eingesetzen Dosen zu orientieren (4.4.1), hat die ABDA für die Verhandlungen zur EU-Tierarzneimittelverordnung an das Landwirtschaftsministerium übermittelt. Der Ausgang sei bisher nicht absehbar.

Auf den Antrag, die Transparenz über die Abkommen CETA und TTIP zu erhöhen (4.5.1), hat sich die übergeordnete politische Entwicklung günstig ausgewirkt. Seit dem Amtsantritt von US-Präsident Trump pausieren die Verhandlungen zu TTIP. Im CETA-Abkommen seien ausdrückliche Vorbehalte für den Apothekensektor verankert, berichtet die ABDA. Bundeswirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt hätten dargelegt, dass Deutschland mit dem Abkommen keine neuen Liberalisierungsverpflichtungen eingehe. Das Bundesverfassungsgericht habe im Herbst 2016 darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung ihre Vorbehalte hinreichend spezifiziert habe. Die ABDA betrachtet den Antrag daher als umgesetzt, werde aber die weiteren Entwicklungen und andere Abkommen im Blick behalten „und die künftig erforderlichen Maßnahmen ergreifen“.

Berufsständische Organisation

Zum Antrag auf verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (5.1.1) verweist die ABDA auf ihre „zeitlich und inhaltlich synchronisierte Kommunikation von Botschaften zu pharmazeutischen und politischen Themen über mehrere Kanäle“, deren Koordinierung mit der Presse- und Kampagnenarbeit, den neuen ABDA-„Newsroom“ und die im Juni 2017 angelaufene Welle der Imagekampagne. Außerdem werde das Miteinander mit den Landesorganisationen gestärkt. Die Gremienarbeit zur Kommunikation sei umstrukturiert worden. Die ABDA und ihre Mitgliedsorganisationen würden sich viermal statt zweimal im Jahr zum Austausch treffen. Zusätzlich würden kleinere projektbezogene Task-Forces eingesetzt.

Der Antrag, die ABDA-Verantwortlichen sollten bei Gesundheitsveranstaltungen stärker präsent sein (5.2.1), wurde vom Geschäftsführenden Vorstand am 17. Mai bearbeitet. Nach einer systematischen Analyse halte die ABDA das Verhältnis aus Nutzen und Einsatz der personellen Ressourcen für angemessen. Die ABDA werde auch künftig die Priorisierung der Veranstaltungen prüfen. Die Wahrnehmung der ABDA-Präsenz durch die Berufsöffentlichkeit solle durch den neuen „Newsroom“ verbessert werden. Demnach sieht die ABDA das Problem offenbar eher in der Wahrnehmung des Engagements durch die Berufsöffentlichkeit. Die Diktion des Antrags legt allerdings nahe, dass die Antragsteller eher eine größere Präsenz anstreben. Da die Erledigung des Antrags so nicht bewertet werden kann, wird der Antrag in der Statistik der DAZ mit „Status unklar“ eingestuft (siehe Tabelle 1 und Abbildung 1).

Zum Antrag auf mehr Transparenz über die DAT-Anträge (5.3.1) berichtet die ABDA, die gewünschte Datenbank sei bereits programmiert und stehe allen Kammermitgliedern ab Ende Juni 2017 zur Verfügung. Sie umfasse alle Anträge ab dem DAT 2016 und gebe auch den Stand der Antragsbearbeitung und den Zeitpunkt der Gremienbefassung an.

Fazit

Als Fazit bliebt festzuhalten, dass sich die wesentlichen politischen Anliegen der Apotheker weiterhin in der Schwebe befinden. Die statistische Betrachtung aller Apothekertagsanträge ergibt ein etwas besseres Bild als in den beiden vorigen Jahren, wobei hier nun im dritten Jahr ein selbst entwickeltes Auswertungsschema mit acht Kategorien angewendet wird. Die vom Verfasser vorgenommene Einordnung der Anträge ist in Tabelle 1 und das Gesamtergebnis in Abbildung 1 dargestellt. Immerhin sind diesmal drei erfolgreich bearbeitete Anträge (im Vorjahr: keine) und fünf Anträge mit Bearbeitung wesentlicher Aspekte (im Vorjahr: drei) zu verzeichnen. Das Hauptproblem bleibt aus Sicht des Verfassers, dass bei ausbleibendem Erfolg vielfach unklar ist, ob ein Antrag – möglicherweise auf neuen Wegen – weiter verfolgt oder als aussichtslos betrachtet wird. Der Antragsteller weiß dann nicht, ob der Antrag umformuliert und neu gestellt werden muss. Doch sollte die angekündigte Datenbank zum Bearbeitungsstatus der Anträge dazu bald Klarheit schaffen. |

Autor

Dr. Thomas Müller-Bohn ist Apotheker und Diplom-Kaufmann. Er ist externes Redak­tionsmitglied der DAZ.

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