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Polen: Schluss mit Fremdbesitz

Regierung re-reguliert Markt

hb/ral | Nur noch in Apothekerhand: Die polnische Regierung will den Entwicklungen auf dem liberalisierten Markt nicht mehr zuschauen. Sie schafft die Möglichkeit des Fremdbesitzes ab und begrenzt den Mehrbesitz auf drei Filialen.
Foto: Imago

Bis dato gab es in Polen weder demografische noch geografische Niederlassungsbeschränkungen für öffentliche Apotheken. Damit soll nun Schluss sein. Mit einer Gesetzesänderung vom 7. April 2017 will die polnische national-konservative Regierung im liberalen Apothekenmarkt in Zukunft andere Saiten aufziehen. Die Änderungen betreffen drei wesentliche Hauptpunkte. Einer davon sind die Regelungen zum Fremdbesitz. Bislang möglich, dürfen Betriebserlaubnisse für öffentliche Apotheken künftig nur noch an Apotheker mit der geforderten Erlaubnis zur Ausübung des Berufs erteilt werden. Der Mehrbesitz wird zudem eingeschränkt. Das revidierte Arzneimittelgesetz verbietet die Erteilung weiterer Betriebserlaubnisse, wenn der Antragsteller, ein Anteilseigner oder ein Partner des beantragenden Unternehmens bereits vier öffentliche Apotheken betreibt. Außerdem will die polnische Regierung die Sättigung des Marktes mit öffentlichen Apotheken über demo- und geografische Kriterien verringern, es soll also eine Bedarfsplanung geben. |

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