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DocMorris zieht Eilantrag zurück

Versandapotheke gibt Kampf um vorläufige Rx-Abgabe in Hüffenhardt auf

BERLIN (ks) | Die Arzneimittelabgabe via Automat in Hüffenhardt wird DocMorris längerfristig verwehrt bleiben. Nachdem die niederländische Versandapotheke vor dem Landgericht Mosbach vier einstweilige Verfügungen kassiert hat, die ihr sowohl die Abgabe verschreibungspflichtiger als auch rezeptfreier Arzneimittel verbieten, hat sie nun auch ihren Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe zurückgezogen. Mit diesem wollte DocMorris erreichen, dass der Rx-Verkauf bis zur Entscheidung in der Hauptsache ebenso erlaubt bleibt wie die vor den Mosbacher Urteilen noch gewährte OTC-Abgabe.

Im April hatte DocMorris seine Video­beratung in Hüffenhardt eröffnet. Seitdem ist diese ein Fall für die Gerichte. Nachdem das Regierungspräsidium Karlsruhe nur einen Tag nach der Eröffnung die sofortige Schließung der Abgabestelle angeordnet hatte, legte DocMorris Rechtsmittel ein. Dies hatte zur Folge, dass bis zur Klärung der Grundsatzfrage die OTC-Abgabe wieder erlaubt war. Denn die Behörde hatte den Sofortvollzug seiner Verfügung nur für die Rx-Abgabe angeordnet. Wenige Tage später nach der Schließung eröffnete DocMorris daher erneut und gab seither nur noch OTC-Medikamente ab. DocMorris wollte jedoch auch wieder Verschreibungspflichtiges ab­geben – und zwar mithilfe eines Eilantrags, der die aufschiebende Wirkung der Klage auch in diesem Punkt wiederherstellen sollte. Diesen Antrag haben die Niederländer nun aber zurückgezogen. Diese Entscheidung trug der Anwalt der Niederländer im vergangene Woche verhandelten Verfahren vor dem Landgericht Mosbach vor. DocMorris und auch das Verwaltungs­gericht bestätigten die Rücknahme.

Das Vorgehen ist verständlich: Tatsächlich schwanden mit den land­gerichtlichen Eilentscheidungen die Chancen, dass DocMorris mit seinem Antrag vor dem Verwaltungsgericht Erfolg gehabt hätte. Dabei hatte DocMorris im Vorfeld erklärt, ihr Vorgehen juristisch abgeklopft zu haben. Wer nun Recht hat? Bis die Frage ­geklärt ist, wird noch einige Zeit vergehen. Das Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe geht nun weiter. In diesem geht es um den Schließungsbescheid des Regierungspräsidiums insgesamt. Ein Termin für die mündliche Verhandlung ist noch nicht anberaumt. Selbst wenn hier noch in diesem Jahr eine Entscheidung fallen sollte – es ist anzunehmen, dass der Streit sich bis zur höchsten Instanz hinzieht. |

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