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Abmahnungen für Amazon-Apotheker

Münchener Apotheker will Fragen zum Datenschutz vor Gericht klären lassen

BERLIN (ks/ts) | Der Münchener Apotheker Hermann Vogel Jr. geht juristisch gegen Kollegen vor, die apothekenpflichtige Arzneimittel über Amazon vertreiben. Dabei würden sensible Patientendaten missbräuchlich verwendet, so der Vorwurf. Vogel hat bundesweit Apotheken abmahnen lassen und bereitet sich nun auf eine Klage vor. Das Argument der Gegenseite: Wer als Kunde bei Amazon bestellt, gibt Daten aus freien Stücken einem weiteren Personenkreis preis.

Schon bevor das Kooperationsmodell zwischen Amazons neuem Express­lieferdienst Prime Now und der Münchener Bienen-Apotheke kürzlich für Aufsehen sorgte, haben einige Versandapotheken ihre Arzneimittel über Amazon vertrieben. Apotheker Vogel Jr. sieht dadurch den Datenschutz der Kunden in Gefahr und macht gegen seine Kollegen mobil. in seinem Auftrag hat die Münchener Dependance der Kanzlei Smith, Gambrell und Russell kürzlich Abmahnungen an bundesweit 41 Apotheken versandt. Die Apotheker wurden aufgefordert, bis vergangene Woche Freitag alle apothekenpflichtigen Produkte von dem Amazon-Portal zu entfernen. Darauf ließen sich jedoch nur die wenigsten Abgemahnten ein. Vogels Konsequenz: Er will nun Klage einreichen, vermutlich soll es einen Musterprozess geben. „Die Klage ist fertig“, sagte Vogels Anwalt Markus Bahmann vergangene Woche gegenüber DAZ.online.

Konkret kritisieren der Apotheker und sein Anwalt, dass die Kunden bei ihrer Amazon-Bestellung persönliche Daten abgeben, ohne dass vorher deren Einverständnis zur Verwendung dieser Angaben abgefragt wird. Dabei handele es sich um sensible Informationen: „Aus dem Namen des Medikaments lassen sich ganz unschwer Rückschlüsse auf die Beschwerden des Bestellers ziehen“, heißt es in der Abmahnung. Gesundheitsdaten gehörten zu den besonders schützenswerten Informationen, deren Erhebung deshalb besonders strengen Vorschriften unterliege.

Dagegen geht Amazon mit Kunden- und Patientendaten recht freizügig um. Laut Datenschutzerklärung erhebt und verarbeitet das Unternehmen sämtliche Kundendaten, also auch Bestellinformationen, und übermittelt diese Daten auch an Dritte.

Vogel sieht in der Kundendatennutzung bei Amazon zudem eine Benachteiligung gegenüber Apothekern wie ihn selbst. Denn im Gegensatz zur ungefragten Datenerhebung und -nutzung bei den Amazon-Apotheken müsse er von jedem Kunden einzeln und schriftlich die Einverständniserklärung einholen, wenn er Daten über Medikamenten-Käufe seiner Kunden speichern und für Werbeangebote über ein Kundenkarten-System nutzen wolle.

Dass er nun allein gegen zahlreiche Kollegen vorgeht, scheint Vogel nicht aus der Ruhe zu bringen. „Ich erwarte keine Unterstützung von anderen. Aber ich will eine juristische Klärung haben.“ Zuvor hatte er übrigens versucht, die Datenschützer verschiedener Bundesländer für dieses Thema zu sensibilisieren – allerdings erfolglos.

Kein Kunde ist zur Bestellung bei Amazon gezwungen

Der Freiburger Rechtsanwalt Dr. Morton Douglas vertritt einen der abgemahnten Apotheker. Auch er hat es abgelehnt, die Unterlassungserklärung abzugeben. Seine Kritik: Niemand zwinge einen Kunden, über Amazon zu bestellen. Wähle der Kunde diesen Vertriebskanal aus, so landeten die Daten erst bei Amazon und dann in der Apotheke. Die Apotheke hingegen gebe keine Daten an Amazon weiter. „Daher ist der einzige Vorwurf, den man den Apotheken, die sich diesen Vertriebskanals bedienen, ernsthaft machen kann, dass diese den Kunden nicht vor sich selbst schützen.“ Zielführend wäre es daher, so Douglas, wenn der Apotheker gegen Amazon vorgeht, da gegebenenfalls dort die Daten nicht ordnungsgemäß gespeichert werden. |

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