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Wie kann der G-BA reformiert werden?

Stiftung Münch legt Vorschläge vor – BMG wartet auf Rechtsgutachten

BERLIN (ks) | Immer wieder gibt es Zweifel am Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – insbesondere an seiner demokratischen Legitimation. Das Bundesgesundheitsministerium lässt daher derzeit gleich drei Rechtsgutachten zu dieser Frage erstellen. Noch liegen sie nicht vor. Dafür hat vorige Woche eine von der Stiftung Münch eingesetzte Kommission 16 Vorschläge für eine G-BA-Reform vorgelegt. Hinter der Stiftung steht Eugen Münch, Krankenhausmanager und Gründer sowie Großaktionär der Rhön-Klinikum AG.

Insbesondere das G-BA-Plenum soll neu organisiert werden: Die 15 ehrenamtlichen Mitglieder aus dem Kreis der Leistungserbringer, Kassen und Patienten sollen alle kein Stimmrecht mehr haben. Die Zahl der stimmberechtigten Unparteiischen soll dagegen von drei auf neun erhöht und deren Stellung gestärkt werden. Sechs dieser Hauptamtlichen sollen zwar immer noch von Kassen und Leistungserbringern gewählt werden. Doch einmal im Amt sind sie nicht mehr weisungsabhängig. Die Idee: Auch wegen einer von sechs auf neun Jahren verlängerten Amtszeit und des Verbots der Wiederwahl sollen sie sich zu wirklich unabhängigen Entscheidern entwickeln. Überdies sollen für die bessere demokratische Legitimation drei der neun Hauptamtlichen vom Bundestags-Gesundheitsausschuss gewählt werden.

Für Apotheker sieht auch die Münch-Kommission keinen Platz im G-BA vor. Sie schlägt aber vor, dass Außenstehende, die sich als wichtige Innovatoren für das Gesundheitssystem erweisen könnten – das können auch Apotheker sein –, verbesserte Antrags- und Stellungnahmerechte erhalten. |

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