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KBV gegen Homöopathie auf Kassenkosten

Kassenärzte legen Forderungen zur Bundestagswahl vor

BERLIN (hfd/ks) | Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat im Vorfeld des Deutschen Ärztetags mit einem Acht-Punkte-Programm ihre Vorschläge zur Gesundheitspolitik in den Bundestagswahlkampf eingebracht. In der entsprechenden Presseerklärung nehmen die Kassenärzte aber auch ein weiteres Thema in den Fokus: Krankenkassen sollten laut KBV-Chef Andreas Gassen keine homöopathischen Leistungen mehr bezahlen dürfen.

Zu den Bereichen, in denen die KBV Reformbedarf sieht, gehören insbesondere die Bedarfsplanung, der Not- und Bereitschaftsdienst, die ­Digitalisierung, die Koordination der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen sowie eine stärkere Zusammenarbeit der Gesundheitsberufe und -sektoren. In dem Papier findet sich damit vieles, das die KBV schon länger auf dem Programm hat. Doch für die KBV ist offenbar ein weiteres Thema nicht minder wichtig – und so ist die gesamte Pressemitteilung auch mit dem Titel „Krankenkassen sollen ärztliche Leistungen bezahlen statt Homöopathie“ überschrieben.

Geld wird aus dem Fenster geworfen

Der KBV-Vorstandsvorsitzende Gassen hatte bereits im vergangenen Jahr ähnliche Forderungen des Chefs des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, unterstützt – und fordert nun erneut, dass gesetzliche Krankenkassen grundsätzlich keine homöopathischen Leistungen finanzieren dürfen. „Auch nicht als Satzungsleistung, solange der Nutzen nicht nachgewiesen ist“, betont er. Als einzige Ausnahme könnte er sich „wissenschaftlich begleitete Erprobungsregelungen“ vorstellen, heißt es in der Mitteilung.

Aktuell erstatten viele Kassen homöopathische Behandlungen durch Ärzte, die einem vom Zentralverein homöopathischer Ärzte koordinierten Selektivvertrag beigetreten sind – wie auch von Ärzten verschriebene homöopathische Präparate. „Es ist doch absurd, wie viel Geld manche gesetzliche Versicherung für Kügelchen und Tinkturen aus dem Fenster wirft, deren Wirksamkeit – selbst nach eigenem Bekunden der Kassen! – nicht belegt ist“, kritisiert Gassen.

Diese Praxis führe zu deutlichen ­Widersprüchen, bemängelt der KBV-Chef. Wenn beispielsweise „ein Arzt einem Patienten ein erwiesenermaßen wirksames Arzneimittel verordnet, und hinterher in Regress genommen wird, weil die Studienlage für diese spezifische Patientengruppe nicht ausreichend sei, dann läuft etwas gewaltig schief“, erklärt Gassen. Gleichzeitig widersetzt er sich Versuchen, Ärzte durch andere Heilberufe ersetzen zu wollen – dies „sei nicht im Sinne der Patienten“, erklärte der KBV-Chef: Ein in sechs Monaten ausgebildeter Heilpraktiker könne nun mal einen in sechzehn Jahren ausgebildeten Facharzt nicht ersetzen.

SPD-Antrag: Abstimmung im Dezember

Kürzlich hatte die SPD Bremen mit einer ähnlichen Forderung wie Gassen landesweit für Aufmerksamkeit gesorgt: Sie hatte auf ihrem Landesparteitag einen Antrag angenommen, der Homöopathie als Kassenleistung verbieten soll – und gleichzeitig sollen Homöopathika einen Hinweis erhalten, dass ihre Wirksamkeit nicht wissenschaftlich erwiesen ist. Nach Informationen von DAZ.online soll der Antrag auf dem nächsten ordentlichen Bundesparteitag im Dezember zur Abstimmung gestellt werden. |

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