Aus den Ländern

Gemeinsame Resolution der Ärztekammer und der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

Ärztekammer und Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern betrachten das am 19. Oktober 2016 ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die in Deutschland verbindliche Preis­bindung für die Abgabe von Arzneimitteln im grenzüberschreitenden Handel aufhebt, mit großer Sorge.

Die Arzneimittelpreisbindung ist integraler Bestandteil des Sachleistungsprinzips in der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie dient der Qualitätssicherung, der Markttransparenz und dem Verbraucherschutz. Und sie sichert für alle Versicherten den gleichen Zugang zu von Ihnen benötigten Arzneimitteln – unabhängig von seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und unabhängig davon, wie viel das Medikament tatsächlich kostet. Kein GKV-Versicherter muss in finanzielle Vorleistung gehen.

Entgegen der Intention aller bisherigen Regelungen zum Sachleistungsprinzip verschafft das Urteil des EuGH Patienten, die von Arzneimittel-Zuzahlungen befreit sind, eine Einnahmequelle. Über Boni von ausländischen Versandapotheken werden damit Fehlanreize zulasten der Solidargemeinschaft gesetzt. Patienten werden Ärzte bedrängen ihnen Arzneimittel zu verordnen, um diese Boni zu kassieren.

Die Konzentration ausländische Versandhändler auf wirtschaftlich ertragreiche Geschäfte schädigt das flächendeckende Netz der wohnortnahen Apotheken, die die Patienten in Nacht- und Notdienst versorgen und mit einer Vielzahl von Leistungen betreuen. Viele von ihnen drohen unkontrolliert vom Markt zu verschwinden.

Das Urteil zur Preisbindung betrifft in seiner Konsequenz alle Gesundheitsberufe, denn der EuGH setzt sich mit diesem Urteil über das Recht der Mitgliedsstaaten hinweg, eigenständige Regelungen zur Organisation des nationalen Gesundheitswesens treffen zu können. Dies gefährdet die einkommensunabhängige hochwertige Versorgung aller Patienten in einem solidarischen Gesundheitssystem. Dieser Versorgung fühlen sich Ärzte und Apotheker als akademische Heilberufe verpflichtet. Sie unterstützen daher alle Maßnahmen, die dazu dienen die Souveränität über die Gesundheitspolitik des Landes zurück zu gewinnen. Dazu gehört in dem konkreten Fall ein Verbot des Versands verschreibungspflichtiger Arzneimittel, wie dies in 21 von 28 EU-Ländern der Fall ist, wie ein Verbot von ärztlichen Fernbehandlungen ohne Patienten-Arzt-Kontakt.

Rostock und Schwerin, den 6.1.2017

Dr. med. Andreas Crusius, Präsident der Ärztekammer Mecklenburg-Vorpommern

Dr. med. Dr. phil. nat. Georg Engel, Präsident der Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern

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