DAZ aktuell

Bald auch in der Drogerie

Apothekenpflicht in der Schweiz

bro/ral | In der Schweiz wird es die meisten OTC-Arzneimittel bald auch außerhalb der Apotheken zu kaufen geben. Nach einer Revision des Heilmittelgesetzes hat die Schweizer Arzneimittelbehörde nun einen Plan veröffentlicht, nach dem etwa 90 Prozent einer OTC-Wirkstoffliste aus der Apothekenpflicht entlassen werden sollen.
Foto: Imago

Es handelt sich dabei um die sogenannte Liste „C“: Sie enthält rund 650 OTC-Präparate, die zwar nicht rezeptpflichtig sind, aber ausschließlich nach Fachberatung durch einen Apotheker abgegeben werden dürfen. Dazu gehören mehrere Schmerzmittel wie Ibuprofen in verschiedenen Dosierungen, Hydrocortison als Salbe, Doxylamin, Dihydrocodein-Tropfen in verschiedenen Dosierungen und Levonorgestrel („Pille danach“). Enthalten sind auch mehrere Erkältungskombinationen, die z. B. Ephedrin und Codein enthalten.

Laut der Arzneimittelbehörde soll eine externe Fachkommission, an der auch Apotheker beteiligt sein sollen, jeden einzelnen Wirkstoff überprüfen: Bestehen Bedenken hinsichtlich der Entlassung aus der Apothekenpflicht (als Beispiel wird hier Levonorgestrel genannt), soll das Arzneimittel in der Apotheke verbleiben. Ziel sei es aber, 90 Prozent der 650 Arzneimittel aus der Apothekenpflicht zu entlassen, teilte die Behörde mit. Die restlichen zehn Prozent der C-Arzneimittel sollen künftig eine Kategorie „höher“ gelistet und somit rezeptpflichtig sein. |

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.