Foto: DAZ/Sket

Retaxfall des Monats

Pharmazeutische Bedenken rechtfertigen

Einspruch lohnt sich!

DAP |  Apotheker haben das Recht, den Austausch eines verordneten Präparats gegen ein Rabattarzneimittel zu unterbinden, wenn pharmazeutische Bedenken bestehen. Der Rahmenvertrag fordert in einem solchen Fall den Aufdruck der Sonder-PZN 02567024 in Verbindung mit dem für Pharmazeutische Bedenken codierenden Faktor 6 auf dem Rezept sowie einen zusätzlichen handschriftlichen Vermerk zur Begründung.

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