Aus den Ländern

Gewissenhaft, unabhängig und frei

Positionspapier der Heilberufler in Schleswig-Holstein

KIEL (tmb) | Am 8. März, zwei Monate vor der Landtagswahl, hat die Interessen­gemeinschaft der Heilberufe in Schleswig-Holstein (IDH) ein Positionspapier präsentiert.

Die IDH – ein Zusammenschluss der Berufsorganisationen der Ärzte, Apotheker, Psychologen, Tierärzte und Zahnärzte – geht mit ihrem Positionspapier inhaltlich weit über die Landespolitik hinaus. Sie bekennt sich zu einem „freiheitlichen, staatsfernen und solidarischen System mit selbstverwalteten und freiberuflich tätigen Heilberufen, für deren Arbeit der Staat verlässliche Rahmenbedingungen bietet“. In diesem System erhalten alle Patienten einen niederschwelligen Zugang zu einer Gesundheitsversorgung auf hohem Niveau – rund um die Uhr. Die Heilberufler treffen diagnostische und therapeutische Entscheidungen gewissenhaft, unabhängig und frei von Weisungen Dritter.

Für den Erhalt der PKV

Die IDH appelliert an die Politik, in den ländlichen Räumen in eine Infrastruktur zu investieren, die attraktiv für selbstständige Heilberufler ist. Eine Bürgerversicherung könne die finanziellen Herausforderungen des demografischen Wandels nicht lösen. Die Abschaffung der PKV würde das Gesamtsystem schwächen.

Den Selbstbeteiligungen der Patienten steht die IDH positiv gegenüber, weil sie das Kostenbewusstsein stärken und eine zielgenauere Versorgungssteuerung ermöglichen.

Schließlich fordert die IDH angemessene und regelmäßig angepasste Honorare. Ohne leistungsgerechte Vergütungen werde die Investition in eine Praxis oder Apotheke zu einem unkalkulierbaren wirtschaftlichen Risiko.

Lob der Selbstverwaltung

Die IDH präsentierte ihr Positionspapier auf einem Thementag, wo der Jurist Prof. Dr. Winfried Kluth, Universität Halle-Wittenberg, über die Selbstverwaltung der Heilberufe referierte. Anders als die kommunale Selbstverwaltung sei dies eine Betroffenenverwaltung. Das ehrenamtliche Engagement schaffe Vorteile bei der Wissensgenerierung und der Entlastung des Staates. Deshalb dürfe der gesetzlich eingeräumte Gestaltungsspielraum weder durch den deutschen Staat noch durch Europa eingeengt werden. Da diese Gefahr jedoch permanent bestehe, müsse der Wert des freiberuflichen Modells immer wieder deutlich gemacht werden, forderte Kluth. |

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