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Künftig mit Code verifizierbar

AMK-Phagro-Schnellinfos

jb/ral | Wie die AMK mitgeteilt hat, sollen Apotheker AMK-Phagro-Schnellinfos in Zukunft mithilfe ­eines Codes verifizieren.
Foto: DAZ/Schelbert
Stimmt der Code? Apotheker sollen AMK-Phagro-Schnellinfos künftig verifizieren.

Geht künftig eine AMK-Phagro-Schnellinformation ein, müssen Apotheken prüfen, ob ein Verifizierungscode vorhanden ist. Der Code auf dem Schreiben muss dem entsprechen, der auf der Website der AMK bei der entsprechenden AMK-Phagro-Schnell­information unter der Rubrik „AMK-Nachrichten“ hinterlegt ist. Auf die Einführung des Verifizierungscodes für AMK-Phagro-Schnellinformationen hat sich die AMK gemeinsam mit dem Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. (Phagro) geeinigt. Der Code wird aus einer fortlaufenden Nummer inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen Buch­stabenfolge bestehen, zum Beispiel 01_2017_ABCD. Die AMK vergibt ihn jeweils individuell. Außerdem, so teilt die AMK weiter mit, wurde das Layout überarbeitet. Unter anderem wurden die Logos von AMK und Phagro ein­gebunden. Durch diese Maßnahmen soll der unbefugten Verwendung durch Dritte vorgebeugt beziehungsweise die unkomplizierte Verifizierung einer AMK-Phagro-Schnellinformation ermöglicht werden, erklärt die AMK in ihrer Mitteilung. |

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