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Focus-Erklärungen im Faktencheck

Focus-online erklärt den Versandhandel – leider nicht ganz korrekt

BERLIN (bro) | Fast alle namhaften Tageszeitungen und Magazine haben die Debatte um das Rx-Versandverbot aufgegriffen. Zumeist hagelt es Kritik für die Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe. Das Nachrichtenmagazin „Focus“ ging in seiner Online-Ausgabe nun einen Schritt weiter und stellte für seine Leser explizit die vermeintlichen Vorteile des Versandhandels gegenüber der Apo­theke vor Ort heraus. DAZ.online unterzog die Behauptungen einem Faktencheck.

Am vergangenen Sonntag erschien auf der Internetseite des „Focus“ der Beitrag mit dem Titel „Streit um rezeptpflichtige Medikamente – Arzneien 80 Prozent günstiger: Hunderte Euro mit Versandapotheken sparen“. Der Artikel fasst kurz das EuGH-Urteil zur Rx-Preisbindung zusammen und geht dann dazu über, in Form eines Ratgeber-Beitrags auf die preislichen Vor­teile des Versandhandels hinzuweisen. DAZ.online schaute genauer hin und überprüfte die in dem Text als „Fakten“ verpackten Inhalte auf ihre Richtigkeit.

Hier nur zwei Beispiele:

Schon die Folgen des EuGH-Urteils zur Rx-Preisbindung sind ungenau dargestellt. Der „Focus“ schreibt: „Im Oktober hat der Europäische Gerichtshof die Preisbindung bei rezeptpflichtigen Medikamenten für unzulässig erklärt. Das bedeutet für die Kunden, die rezeptpflichtige Medikamente bei ausländischen Internet-Apotheken bestellen: Rabatte von bis zu 30 Euro pro Rezept sind weiterhin erlaubt.“

Falsch! Von einem „weiterhin“ kann keine Rede sein. Und „erlaubt“ waren Rx-Boni aus Sicht deutscher Gerichte und des deutschen Gesetzgebers bis zum EuGH-Urteil eigentlich nie. Zwar waren DocMorris und Co. von jeher anderer Meinung, boten die Boni an und wurden deshalb verklagt. Doch alle nationalen Gerichte – bis hin zum Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes – waren überzeugt: Auch für EU-ausländische Apotheken gilt die Arzneimittelpreisverordnung. Die höchsten deutschen Richter hatten auch keinen Zweifel, dass dies europarechtskonform ist. Der Gesetzgeber stellte die Preisbindung für ausländische Versender sodann auch explizit im Arzneimittel­gesetz klar. Erst der EuGH brachte die deutsche Rechtsprechung und den gesetzgeberischen Willen zum Einsturz.

„SPD“ gegen Rx-Versandverbot?

Mit Blick auf das Gesetzgebungsverfahren zum Rx-Versandverbot schreibt der „Focus“: „Die SPD ist aber dagegen, da mehr Wettbewerb zu niedrigeren Arzneimittelpreisen führen würde.“

Falsch! „Die SPD“ ist nicht gegen das Verbot. Die Bundestagsfraktion der Sozialdemokraten ist gegen die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums (BMG). Gleich in mehreren Bundesländern haben sich führende SPD-Politiker FÜR das Rx-Versandverbot ausgesprochen. Hinzu kommt, dass sich die SPD-Bundestagsfraktion in ihrer Kritik am geplanten Rx-Versandverbot niemals auf sinkende Preise bezogen hat. Bislang liegt aus der SPD-Fraktion ein konkreter Vorschlag von Sabine Dittmar und Edgar Franke vor, in dem keine Rede davon ist, dass ein gesteigerter Wettbewerb zu niedrigeren Preisen führen solle. Vielmehr geht es Dittmar und Franke um Versorgungsaspekte, wie beispielsweise den Markt der sogenannten „Spezialversender“. |

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