Gesundheitspolitik

Neue Renten-Regeln

Apothekerversorgung Nordrhein plant Umstellung

SÜSEL (tmb) | Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein will ab 2018 ein offenes Deckungsplanverfahren für neue Beiträge einführen. Das öffnet das kapitalgedeckte System ein Stück weit für die Umlagefinanzierung. Grund für die Änderung: die anhaltend niedrigen Zinsen.

Das anhaltende Niedrigzinsniveau an den Kapitalmärkten ist eine große Herausforderung für die Versorgungswerke. Viele von ihnen haben bereits ihren Rechnungszins gesenkt, andere gehen weiter und stellen ihre Rechnungsprinzipien um. Das Versorgungswerk der Apothekerkammer Nordrhein, das bereits 2014 seinen Rechnungszins gesenkt hat, plant nun als nächsten Schritt ein „modifiziertes offenes Deckungsplanverfahren“ für Beiträge ab 2018.

Bei der Kammerversammlung am 8. März steht eine solche Satzungsänderung auf der Tagesordnung. In einem Statement erklärt das Versorgungswerk dazu, es stelle sein Leistungskonzept „auf eine krisensichere und nachhaltige Basis“. Dazu gehöre eine langfristige Finanzierungsmethode, die heutigen und künftigen Anforderungen in besonderem Maße entspreche.

Stephan Janko, Geschäftsführer des Versorgungswerkes, betont, dass in Zukunft drei getrennte Vermögen verwaltet werden sollen: zwei nach der herkömmlichen Rechnung mit Rechnungszinsen von 4 bzw. 2,5 Prozent und eines für die ab 2018 eingezahlten Beiträge nach dem neuen Verfahren. Er widerspricht damit Gerüchten, die neue Regelung betreffe auch bereits eingezahlte Beiträge.

Das neue Verfahren soll mehr Möglichkeiten bei risikoreicheren Anlagen bieten, die langfristig mehr Ertrag versprechen. Um kurzfristige Schwankungen auszugleichen, werden Elemente der Umlagefinanzierung eingeführt. |

Mehr zum geplanten neuen Ver­fahren in Nordrhein lesen Sie in der kommenden DAZ Nr. 8.

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