Gesundheitspolitik

Preisstopp auf dem Prüfstand

Verstoß gegen Grundrechte?

BERLIN (ks) | Die Finanzlage der Krankenkassen ist so gut wie nie (siehe S. 8). Dennoch hat der Gesetzgeber in diesem Jahr erneut das Preismoratorium verlängert, das seit August 2010 die Preise für Nicht-Festbetragsarzneimittel auf dem Stand von August 2009 einfriert – und zwar bis ­Ende 2022. Dagegen hat nun das Unternehmen InfectoPharm Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Betroffene Hersteller und ihre Verbände beklagen seit Jahren, dass der Preisstopp dazu führt, dass Hersteller höhere Produktionskosten, etwa wegen gestiegener Löhne, Energiekosten oder regulatorischer Anforderungen, wie z. B. der Fälschungsschutzrichtlinie, nicht ausgleichen können. Auch die Kosten für die Weiterentwicklung von Arzneimitteln – etwa für kindgerechte Darreichungsformen – würden verhindert. Vor allem Letzteres schmerzt auch InfectoPharm. Der Mittelständler hat daher beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen die erneute Verlängerung des Moratoriums eingereicht. Ein pauschaler gesetzlicher Preisstopp für Arzneimittel, wie ihn § 130a SGB V vorsehe, verstoße gegen die vom Grundgesetz geschützte Berufsausübungsfreiheit, argumentiert das Unternehmen. |

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