Gesundheitspolitik

Große Koalition: Tauziehen um Rx-Versandhandel

Gröhe legt neuen Referentenentwurf mit geänderter Begründung vor

BERLIN (ks) | Union und SPD ringen weiterhin um das Versandverbot für verschreibungspflichtige Arzneimittel. In der vergangenen Woche hat Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) einen überarbeiteten Referentenentwurf für sein geplantes Gesetz vorgelegt. Dabei rückt er in der Sache nicht von seinen bisherigen Plänen ab. Neue gesetzliche Änderungen sind nicht vorgesehen und auch auf die Idee von Karl Lauterbach (SPD), das Versandverbot mit einer Zuzahlungsbefreiung für Chroniker zu verbinden, geht der Entwurf nicht ein. Neu gestrickt ist ausschließlich die Begründung des Gesetzentwurfs.

Derweil gibt es widersprüchliche Informationen über eine etwaige Annäherung von Union und SPD. Einmal hieß es, die SPD-Ministerien für Justiz und Wirtschaft hätten bereits ihre Zustimmung signalisiert. Doch aus der SPD-Bundestagsfraktion folgte darauf umgehend ein Dementi. Auch ein Gespräch der gesundheitspolitischen Spitzen von Union und SPD brachte keine Wende.

Mit den Änderungen im Referentenentwurf will Gröhe diesen offenbar rechtlich besser absichern. So hieß es in der ersten Fassung: „Das Ziel des Gesetzes ist es, die bestehende Struktur der flächendeckenden, wohnortnahen und gleichmäßigen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln auch weiterhin zu gewährleisten.“ Nun lautet es an dieser Stelle: Ziel sei es, „zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln sicherzustellen. Dazu wird der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verboten“. Der Gesundheitsschutz ist also ausdrücklich in den Vordergrund gerückt. Im Hinblick darauf, dass der Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen europarechtlich ein Rechtfertigungsgrund für nationalstaatliche Maßnahmen sein kann, die in den Binnenmarkt eingreifen, ist dies eine sehr nachvollziehbare Änderung. Denn genau darauf muss das Ministerium abheben, soll das Gesetz das Notifizierungsverfahren unbeschadet überstehen. Auch an anderen Stellen wird nun von der „Geeignetheit“ des Verbots gesprochen, zudem genauer erläutert, welche anderen Maßnahmen warum weniger wirkungsvoll wären.

© Kai Felmy

Indessen bleibt unklar, ob sich die SPD doch noch von Gröhes Plänen überzeugen lässt. Vergangenen Donnerstag hatte der Vize-Fraktionsvorsitzende der Unionsfraktion, Georg Nüßlein (CSU) zum Gespräch geladen. Es kamen Michael Hennrich und Maria Michalk (beide CDU) sowie Sabine Dittmar, Hilde Mattheis und Karl Lauterbach (SPD). Zudem waren Friedemann Schmidt (ABDA) und Christian Buse (Bundesverband Deutscher Versandapotheken) geladen. Einen durchschlagenden Erfolg wollte anschließend jedoch keiner der Beteiligten verkünden. Dass noch einiges zu klären ist, zeigte auch ein Schreiben aus der SPD-Arbeitsgruppe Gesundheit von Donnerstag an alle SPD-Gesundheitspolitiker im Bundestag. Darin heißt es: „Apotheke adhoc berichtet, dass BMJV und BMWi, den Weg für das Rx-Versandverbot freigemacht hätten. Dabei handelt es sich um eine Falschmeldung.“ Richtig sei, dass das BMG einen veränderten Referentenentwurf an die Ressorts verschickt habe, mit der Bitte um Freigabe zum Versand an Länder und Verbände und zur Einleitung der Ressortabstimmung. Das BMWi habe dem aber widersprochen und auf weiteren Prüfungs- und Klärungsbedarf hingewiesen, heißt es. Nun bleibt abzuwarten, ob diese Woche Klarheit bringt. 

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