Gesundheitspolitik

Klagen gegen DocMorris

Hüffenhardt: Nach dem Eilverfahren in die Hauptsache

BERLIN (ks) | Im Sommer dieses Jahres hatte das Landgericht Mosbach einer ganzen Reihe von Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen DocMorris stattgegeben. Der Grund: Die niederländische Versand­apotheke hatte im baden-württembergischen Hüffenhardt eine Videoberatung mit Abgabeterminal eröffnet. Das Gericht befand dies für unzulässig. Mittlerweile laufen auch die Hauptsacheverfahren.

Neben dem Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) und einem Versandapotheker aus Nordrhein-Westfalen waren auch drei Apotheker, die ihre Betriebsstätten in der Nähe von Hüffenhardt haben, gegen DocMorris vorgegangen. Letztere drei sind Mitglieder der Noweda. Die Apotheker-Genossenschaft hatte sich gleich nach der Eröffnung des DocMorris-Videoterminals im vergangenen April bereit erklärt, Apotheker zu unterstützen, wenn sie gegen das Hüffenhardter Kon­strukt rechtlich vorgehen wollen.

Nun meldet die Noweda, dass es nach dem erfolgreichen Eilverfahren jetzt in die Hauptsache geht. Vergangene Woche wurde einer Noweda-Sprecherin zufolge die Klage eingereicht. Der Hintergrund: Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen hat die einstweilige Verfügung gegenüber DocMorris zunächst nur für sechs Monate Gültigkeit. Da DocMorris in diesem Zeitraum die von den Apothekern geforderte Abschlusserklärung nicht unterzeichnet hat, ist eine Klage im Hauptsacheverfahren erforderlich, um eine dauerhafte Schließung zu erwirken. Und auch bei dieser Klage steht die Noweda ihren drei Mitgliedern nun zur Seite: Sie trägt das Prozessrisiko und die Kosten für die Fachanwälte.

Auch der LAV und der Versand­apotheker haben nach ihren erfolgreichem Eilverfahren bereits Klage in der Hauptsache eingelegt. Einen Verhandlungstermin gibt es bislang nur im Verfahren des LAV – er ist am 30. November 2017. |

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