Gesundheitspolitik

Digitale Absichten

ABDA und KBV: Gemeinsame Ziele bei der Digitalisierung

BERLIN (ks) | Digitalisierung ist ein gesellschaftlicher und politischer Megatrend. Auch für die Gesundheitsberufe. ABDA und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben nun eine Erklärung veröffentlicht, in der sie ihre Absicht bekunden, gemeinsam die Digitalisierung im Gesundheitswesen „sinnvoll und im heilberuflichen Interesse voranzutreiben“. Wo es sich anbiete, sollten Ressourcen hierzu gebündelt werden.

„Letter of Intent zur Entwicklung und Umsetzung einer gemeinsamen digitalen Agenda“ nennt sich die vergangene Woche veröffentlichte Absichtserklärung. Darin sprechen sich ABDA und KBV für die Telematikinfrastruktur (TI) als wichtige Basis für die voranschreitende Digitalisierung im Gesundheitswesen aus und fordern gleichzeitig, dass neue Technologien in die Weiterentwicklung der TI einfließen sollen. Neben den Chancen betonten die beiden Verbände aber auch die Grenzen der Digitalisierung: Die Anwendungen der Digitalisierung seien „Instrumente zur Unterstützung der heilberuflichen Tätigkeit“. Sie hätten „dienenden Charakter“ und ersetzten Entscheidungen von Ärzten oder Apothekern nicht. Sie erweiterten vielmehr deren Handlungsspektrum zum Wohle des Patienten.

KBV-Chef Andreas Gassen erklärte: „Die Digitalisierung bietet sinnvoll eingesetzt viele Chancen. Uns ist es wichtig, diesen Prozess sinnvoll zu gestalten und die Kompetenz der Ärzte und Apotheker einzubringen.“ Und ABDA-Präsident Friedemann Schmidt betonte: „E-Health darf nicht nur ein Schlagwort sein, sondern muss die Heilberufe unterstützen und Nutzen für die Patienten stiften. Ärzte und Apotheker wollen deshalb die Zukunft gemeinsam gestalten.“

KBV und ABDA setzten sich mit der Erklärung zudem für den Ausbau der intersektoralen Kommunikation zwischen den Leistungserbringern sowie für deutschlandweit einheitliche Standards und Schnittstellen bei der elektronischen Patientenakte (ePA) ein. Beide „sind sich einig, dass es schnellstmöglich zu einer verbesserten, sicheren direkten elektronischen Kommunikation zwischen Heilberuflern kommen muss, damit die Arzneimitteltherapiesicherheit gerade im Falle von Polymedikation verbessert wird“, heißt es. Der bundesweite Medikationsplan sei nur ein erster Schritt und nicht ausreichend. Betont wird zudem die Wichtigkeit des Datenschutzes. |

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