Wirtschaft

Kalender-Engpass droht

Leopold-Verlag insolvent, keine Auslieferung mehr

cn | Mit den Kalendern ist es in der Apotheke wie mit Lebkuchen im Supermarkt: Spätestens nach den Sommerferien fragen die ersten Kunden danach. Doch dieses Jahr stehen viele Apotheken ohne da, denn der Leopold Verlag in Düsseldorf hat – so erklärte man gegenüber Anrufern – Insolvenz angemeldet und den Geschäftsbetrieb eingestellt. Nun müssen betroffene Apotheken Ersatz beschaffen.

Besonders Heilpflanzen und Kunstdrucke sind beliebte Motive der Kalender, die viele Apotheken gegen Jahresende an ihre Kunden verschenken. Um gute Konditionen zu bekommen, ordern die meisten Apotheken die Kalender bereits ein Jahr oder zumindest mehrere Monate im Voraus. So haben auch in diesem Jahr zahlreiche Apothekeninhaber schon im ersten Quartal beim Düsseldorfer Leopold Verlag Kalender bestellt und stehen nun mit leeren Händen da. Der Verlag hat, so erklärte man Anrufern, die nach ihrer Lieferung fragten, Insolvenz angemeldet und den Geschäftsbetrieb eingestellt. Die Homepage und die Facebook-Seite wurden bereits offline genommen. Die bestellten Kalender werden nicht mehr ausgeliefert. Betroffene Apotheken werden wohl auf ihren Kosten sitzen bleiben und müssen sich nun schnell um adäquate Alternativen bemühen, denn ein individueller Firmenaufdruck ist bei den meisten Anbietern nur bis Oktober, spätestens Anfang November möglich.

Und dieser Aufdruck ist notwendig, denn Apotheken müssen sich bei der Gestaltung ihrer Kalender an das Heilmittelwerbegesetz (HWG) halten. Erlaubt ist demnach die Abgabe von Geschenken, die ­einen Wert von 1,00 bis maximal 2,00 Euro nicht übersteigen – und die mit dem Namen des werbenden Unternehmens und/oder dem des beworbenen Produkts gekennzeichnet sind. Wird der Apothekenname nicht aufgedruckt, muss die Apotheke also jeden einzelnen Kalender mit einem Apothekenstempel versehen. Der Wert des Gegenstandes ist übrigens nicht anhand seiner Einkaufskosten zu beurteilen, entscheidend ist vielmehr, welchen Wert die Sache nach dem Aufdruck der als wertmindernd angesehenen Werbung hat. |

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