Gesundheitspolitik

Hüffenhardt-Urteile wohl erst 2018

STUTTGART (hfd) | Die Arzneimit­tel-Abgabestelle in Hüffenhardt ist längst geschlossen, die juristische Auseinandersetzung darum dürfte jedoch wohl noch Jahre dauern.

Nachdem die lokale Apotheke in der baden-württembergischen Gemeinde Hüffenhardt vor wenigen Jahren geschlossen hatte, installierte bekanntlich die niederländische Versandapotheke DocMorris im April einen Arzneimittel-Abgabeautomat mit Videoberatung. Der Betrieb dieser Pseudo-Apotheke wurde schon bald vom Regierungspräsidium Karlsruhe unterbunden – zunächst vollständig, dann durften kurzzeitig OTC-Arzneimittel abgegeben werden, schließlich erfolgte aufgrund einer vom Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg erwirkten einstweiligen Verfügung die Schließung.

Gerichtstermin im November

Die eigentliche juristische Aufarbeitung steht aber noch bevor: Mitte August hat der Landesapothekerverband Baden-Württemberg vor dem Landgericht Mosbach Klage gegen das Konstrukt eingereicht. Wie das Gericht nun bekannt gab, hat es für den 16. November um 11 Uhr einen ersten öffentlichen Termin angesetzt. „Der Kläger macht gegen die Beklagte, die über eine niederländische Erlaubnis zum Versand von Arzneimitteln verfügt und in 74928 Hüffenhardt eine pharmazeutische Videoberatung mit angegliederter Arzneimittelabgabe für den Publikumsverkehr initiiert hat, wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend“, heißt es in einer Pressemitteilung des Landgerichts.

Der LAV argumentiert, dass DocMorris ohne die nötige Erlaubnis einen Apothekenteilbetrieb unterhalte, sich der behördlichen Überwachung entziehe und hierdurch Vorteile gegenüber Wettbewerbern erziele. DocMorris wendet ein, dass in dem Geschäftsraum in Hüffenhardt „ein Arzneimittel­versand mit anschließender automatisierter Arzneimittelausgabe“ angeboten werde, erklärt das Landgericht.

Keine Berufungen gegen einstweilige Verfügungen

Mehrere einstweilige Verfügungen musste DocMorris zuvor in Mosbach einstecken: Wie der LAV waren auch diverse selbstständige Pharmazeuten gegen die Versandapotheke vorgegangen und machten gleichfalls Wettbewerbsverletzungen geltend. Offenbar hat DocMorris diese Verfahren aufgegeben: Auf Nachfrage erklärte das Oberlandesgericht Karlsruhe gegenüber DAZ.online, dass gegen die einstweiligen Verfügungen keine Berufungen eingelegt wurden.

Vor dem Verwaltungsgericht Karlsruhe ist ein weiteres Verfahren anhängig: Nur einen Tag, nachdem DocMorris den Automaten im April eröffnet hatte, ließ das Regierungspräsidium Karlsruhe ihn schließen. Der Versandapotheke gelang es durch Einreichung einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, vorübergehend weiterhin OTC-Präparate abgeben zu können, bis das Abgabeterminal dank der einstweiligen Verfügungen vollends geschlossen wurde.

Durch einen Eilantrag wollte DocMorris seinerzeit erreichen, bis zu einer gerichtlichen Entscheidung auch rezeptpflichtige Arzneimittel weiterhin abgeben zu dürfen. Doch dies gab die Versandapotheke nach den einstweiligen Verfügungen auf.

Derweil läuft noch das Hauptsacheverfahren, mit dem DocMorris den Bescheid des Regierungsprä­sidiums aufheben will. Doch eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Karlsruhe erklärte gegenüber DAZ.online, dass aller Wahrscheinlichkeit nach erst im kommenden Jahr mit einem Urteil zu rechnen sei. Und vor Weihnachten wird es voraussichtlich auch keine öffentliche Verhandlung mehr in dieser Sache geben.

Laut einem vom Deutschen Apotheker Verlag beauftragten Gutachten der Kölner Apothekenrechtsexperten Sabine Wesser und Valentin Saalfrank könnten durch den Arzneimittelautomaten sogar Straftatbestände erfüllt sein. Bei der Staatsanwaltschaft Mosbach ist bislang jedoch noch nichts in dieser Sache anhängig, erklärte ein Sprecher. |

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