Gesundheitspolitik

Kommentar: Rosinenpicker unter Druck

Dr. Christine Ahlheim

Allzu leicht kann man es sich als Arzneimittelversender glücklicherweise doch nicht machen – das zeigt das Urteil, das der Verbraucherzentrale Bundesverband vor dem OLG Naumburg erstritten hat. Danach haben auch Arzneimittelversender die Rückgabe von Waren zu akzeptieren – und das kann teuer werden, denn da sie für die Qualität der zurückgenommenen Arzneimittel nicht garantieren können, müssen diese vernichtet werden.

Zudem moniert das OLG, dass der beklagte Versender nur mit einer formelhaften Belehrung auf eine bedenkliche Bestellung eingegangen war. Auch hier wird mehr Engagement erwartet – und das kostet ebenfalls Geld.

Noch höhere Ausgaben kämen auf die Versender zu, wenn sie darauf achten müssten, dass die Arzneimittel beim Transport keinen zu hohen bzw. zu niedrigen Temperaturen ausgesetzt sind. Eine neue Studie hat hier Erschreckendes zutage gefördert (siehe Artikel "Kritischer Arzneiversand"). Ähnliche Erkenntnisse hatte die Apothekerkammer Nordrhein bereits vor rund zwei Jahren vorgelegt. Der Apothekertag lehnte es seinerzeit ab, sich für höhere Anforderungen einzusetzen – u. a. mit der Begründung, dass dies die Akzeptanz eines unerwünschten Vertriebswegs erhöhen würde.

Spätestens seit der EuGH dem Versand einen kräftigen Aufwind beschert hat, sticht dieses Argument jedoch nicht mehr. Die Apothekerschaft sollte nun alles daran setzen, dass den Versendern das Rosinenpicken so schwer wie möglich gemacht wird. Je mehr Aufwand diese treiben müssen, desto weniger können sie attraktive Konditionen bieten. Und desto uninteressanter werden sie sowohl für die Krankenkassen als auch für ihre Kunden.

Dr. Christine Ahlheim

Lesen Sie hierzu auch den Artikel "Versandapotheken müssen Widerrufsrecht einräumen" in dieser Ausgabe der AZ.

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