Gesundheitspolitik

Disput um Globuli aus der Drogerie

BERLIN (bro) | SPD und Grüne haben dem Vorschlag der Unions-Bundestagsfraktion, Homöopa­thika aus der Apothekenpflicht zu entlassen, heftig widersprochen.

Vergangene Woche forderte Mechthild Heil, Verbraucherschutzbeauftragte der Unionsfraktion im Bundestag, in einer Pressemitteilung, dass die Inhaltsstoffe homöopathischer Präparate künftig nur noch in deutscher Sprache auf den Verpackungen angegeben werden sollten.

Zudem stellt die Union die Apothekenpflicht für Homöopathika infrage. Das Argument: „Der ausschließliche Verkauf in Apotheken erweckt dabei den Anschein, es würde sich um wissenschaftlich anerkannte Alternativen zu schulmedizinischen Medikamenten handeln. Wir sollten dem durch eine klare Regelung entgegen­wirken.“

Vom Koalitionspartner deutet sich derweil Widerstand an: Sabine Dittmar, Berichterstatterin für alle Apothekenthemen in der SPD-­Bundestagsfraktion, erklärte gegenüber DAZ.online: „Was die Homöopathie betrifft, habe ich eine gespaltene Seele. Als Medizinerin muss ich schon feststellen, dass es für die Wirkung homöopathischer Arzneimittel keinen wissenschaftlichen Nachweis gibt.“ Aber: „Grund­sätzlich gehe ich davon aus, dass Patienten, die nach Homöopathika fragen, ein medizinisches Problem haben und mit diesem sind sie bei einem Heilberufler, also bei einem Apotheker, besser aufgehoben als in der Drogerie.“

Die ehemalige Hausärztin Dittmar erklärt ihre Meinung: „Patienten erscheinen ja oft wegen vermeintlicher Bagatellerkrankungen in der Apotheke. Mir ist es lieber, dass ein Apotheker sich das Pro­blem anhört und berät, welche Möglichkeiten es gibt oder ob nicht doch ein Arztbesuch angebracht wäre. Wenn eine Mutter mit einem stark fiebrigen Kind in die Drogerie geht und sich dort Globuli gegen Fieber kauft, sagt ihr keiner, dass ihr Kind vielleicht auch eine ernsthaftere Erkrankung haben könnte.“

Und auch bei den Grünen scheint der Vorschlag aus der Unionsfraktion nicht wirklich gut anzukommen. Kordula Schulz-Asche, in der Oppositionsfraktion der Grünen zuständig für alle Arzneimittel­themen, verschärft den Ton gegenüber der CDU-Politikerin Heil: „Frau Heil hat offenkundig keine Ahnung, wovon sie spricht. Homöopathische Mittel werden längst klar und verständlich gekennzeichnet, weil § 10 des Arzneimittelgesetzes das so vorschreibt. Zudem sind Homöopathika in Deutschland sinnvollerweise durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zulassungs- bzw. registrierungspflichtig und werden dadurch auf Qualität und Sicherheit geprüft. Darüber hinaus soll die Apothekenpflicht eine falsche oder un­angebrachte Einnahme gerade verhindern.“ |

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