Gesundheitspolitik

Befreiungsquote sinkt

Immer weniger Rabattarzneimittel ohne Zuzahlung

BERLIN (az) | Nur noch jedes fünfte Rabattarzneimittel war zu Jahresbeginn teilweise oder komplett von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, während es im Vorjahr noch jedes dritte Medikament war.

Nach Berechnungen des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) ist die Befreiungsquote zu Jahresbeginn 2017 auf 22,8 Prozent gefallen, nachdem sie Ende 2016 noch bei 31,6 Prozent gelegen hatte. Ursachen dafür seien, so die Pressemeldung des DAV, das Auslaufen alter Rabattverträge und das Inkrafttreten neuer Rabattverträge zum Jahreswechsel.

Bekanntlich können die Krankenkassen entscheiden, ob sie ihre Versicherten bei den rabattierten Medikamenten von der gesetz­lichen Zuzahlung in Höhe von 5 bis 10 Euro pro rezeptpflichtiger Packung entbinden – entweder komplett oder zur Hälfte.

Versicherte sollen an Ein­sparungen beteiligt werden

„Die Rabattverträge schränken zwar die Versorgungsfähigkeit und Therapiebreite in den Apotheken erheblich ein, helfen aber den Krankenkassen, jedes Jahr mehrere Milliarden Euro einzusparen“, so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Umso unverständlicher ist es deshalb, wenn die Krankenkassen ihre Versicherten nicht an den Ersparnissen teilhaben lassen.“ Becker fügt hinzu: „Wenn die Krankenkassen ihre Versicherten wirklich ent­lasten wollen, sollten sie ihnen die Zuzahlungen erlassen, wenn zugleich die Ersparnisse aus den Rabattverträgen immer weiter steigen.“

Laut DAV haben die gesetzlichen Krankenkassen im Jahr 2015 durch Rabattverträge mehr als 3,6 Mrd. Euro eingespart; allein in den ersten drei Quartalen des Jahres 2016 beliefen sich die Ersparnisse schon auf mehr als 2,8 Mrd. Euro. Die gesetzlichen Zuzahlungen für Arzneimittel zugunsten der Krankenkassen liegen derweil pro Jahr bei mehr als 2 Mrd. Euro. Dabei sind knapp sieben Millionen Menschen – etwa zehn Prozent aller gesetzlich Krankenversicherten – nach Erreichen ihrer Belastungsgrenze generell von Zuzahlungen befreit. |

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